Handelsregister · HRB 91251

Chronologischer Auszug

Pfeffer Verwaltungs GmbH · Amtsgericht Darmstadt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 06.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Pfeffer Verwaltungs GmbH

b)
Stockstadt am Rhein
Geschäftsanschrift:
Falltorweg 13, 64589 Stockstadt am Rhein

c)
die Übernahme der Geschäftsführung bei
der Firma Pfeffer GmbH & Co.KG mit dem
Sitz in 64589 Stockstadt am Rhein.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Auch können Geschäftsführer
durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt
werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt
zu vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Pfeffer, Rudolf Wolfgang, Stockstadt,
*XX.XX.XXXX
Geschäftsführerin:
Pfeffer, Petra, Stockstadt am Rhein, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.06.2012
a)
11.07.2012
Born

b)
Fall 1
2b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Pfeffer, Stefan, Stockstadt am Rhein,
*XX.XX.XXXX
a)
27.11.2015
Pullmann

b)
Fall 2

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.