Handelsregister · HRB 53360
Chronologischer Auszug
PFEFFER Architekten + Ingenieure GmbH · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) PFEFFER Architekten + Ingenieure GmbH b) Köln c) Planung von Gebäuden, Inneneinrichtungen und Außenanlagen; Städtebau u. Umweltgestaltung; Generalplanung, Planung der technischen Gebäudeausrüstung, Lichtplanung und Tragwerksplanung sowie alle mit dem Bauen verbundenen Architekten- und Ingenieurleistungen. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Pfeffer, Heinrich, Köln, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 15.12.2003 | a) 21.07.2004 Maintzer b) Gesellschaftsvertrag Bl. 4 ff. Sdb. Beschluss Bl. 4 Sdb. | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Friesenstr. 50, 50670 Köln | a) 10.05.2011 Breuer | ||||
| 3 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Komödienstraße 2, 50667 Köln | a) 07.06.2011 Breuer | ||||
| 4 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Huppertz, Christian, Rösrath, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2016 hat eine redaktionelle Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen), eine Ergänzung von § 6 (Gesellschafterversammlungen) Ziffer 5 und eine Neufassung von § 7 (Jahresabschluss und Gewinnverteilung) Ziffer 2. beschlossen. Ferner wurde die Satzung um § 8a (Einziehung von Gesdchäftsanteilen), § 8b (Entgelt) und § 8c (Austritt eines Gesellschafters) ergänzt. | a) 11.05.2016 Stalberg | |||
| 5 | c) Die gestaltende, technische, energetische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Planung von Bauwerken sowie Inneneinrichtungen und Außenanlagen; Städtebau und Umweltgestaltung; Generalplanung, Planung der technischen Gebäudeausrüstung, Lichtplanung und Tragwerksplanung sowie alle mit dem Bauen verbundenen Architekten- und Ingenieurleistungen. Die für Architekten geltenden berufsrechtlichen Bestimmungen sind wie folgt zu beachten: a) Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung der für Architekten und Architektinnen geltenden Berufsaufgaben nach § 1 Baukammerngesetz Nordrhein- Westfalen (BauKaG NRW). b) Architekten bzw. Architektinnen nach § 2 BauKaG NRW müssen mindestens die Hälfte des Kapitals und der Stimmanteile innehaben. Die weiteren Anteile müssen von natürlichen Personen gehalten werden, die einen freien Beruf ausüben und aufgrund ihrer Berufsausbildung zum Erreichen des Unternehmenszwecks beitragen können; in der Firma der Gesellschaft ist in geeigneter Weise kenntlich zu machen, welchem Beruf oder welcher Fachrichtung nach § 1 BauKaG NRW die Gesellschafter angehören. c) Die zur Geschäftsführung befugten Personen müssen mindestens zur Hälfte Architekten bzw. Architektinnen nach § 2 BauKaG NRW sein. d) Kapitalanteile dürfen nicht für Rechnung Dritter gehalten und Stimmrechte nicht für Dritte oder von Dritten ausgeübt werden. e) Die Übertragung von Kapital- und Geschäftsanteilen muss an die Zustimmung aller Gesellschafter gebunden sein. f) Die für die Architekten bzw. Architektinnen nach § 2 BauKaG NRS geltenden Berufspflichten müssen von der Gesellschaft beachtet werden. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 08.01.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde folgendes beschlossen: In § 6 (Gesellschafterversammlungen) Abs. 5 wurden die Sätze 2, 3 und 4 gestrichen und in § 8 (Abtretung und Teilung von Geschäftsanteilen) wurden die letzten drei Wörter gestrichen. | a) 21.01.2021 Keusch |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.