Handelsregister · HRB 53360

Chronologischer Auszug

PFEFFER Architekten + Ingenieure GmbH · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
PFEFFER Architekten + Ingenieure GmbH

b)
Köln

c)
Planung von Gebäuden,
Inneneinrichtungen und Außenanlagen;
Städtebau u. Umweltgestaltung;
Generalplanung, Planung der technischen
Gebäudeausrüstung, Lichtplanung und
Tragwerksplanung sowie alle mit dem
Bauen verbundenen Architekten- und
Ingenieurleistungen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Pfeffer, Heinrich, Köln, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.12.2003
a)
21.07.2004
Maintzer

b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
4 ff. Sdb. Beschluss Bl. 4
Sdb.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Friesenstr. 50, 50670 Köln
a)
10.05.2011
Breuer
3b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Komödienstraße 2, 50667 Köln
a)
07.06.2011
Breuer
4b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Huppertz, Christian, Rösrath, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2016 hat eine
redaktionelle Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4
(Stammkapital, Stammeinlagen), eine Ergänzung von § 6
(Gesellschafterversammlungen) Ziffer 5 und eine Neufassung
von § 7 (Jahresabschluss und Gewinnverteilung) Ziffer 2.
beschlossen. Ferner wurde die Satzung um § 8a (Einziehung
von Gesdchäftsanteilen), § 8b (Entgelt) und § 8c (Austritt
eines Gesellschafters) ergänzt.
a)
11.05.2016
Stalberg
5c)
Die gestaltende, technische, energetische,
wirtschaftliche, ökologische und soziale
Planung von Bauwerken sowie
Inneneinrichtungen und Außenanlagen;
Städtebau und Umweltgestaltung;
Generalplanung, Planung der technischen
Gebäudeausrüstung, Lichtplanung und
Tragwerksplanung sowie alle mit dem
Bauen verbundenen Architekten- und
Ingenieurleistungen.
Die für Architekten geltenden
berufsrechtlichen Bestimmungen sind wie
folgt zu beachten:
a) Gegenstand des Unternehmens ist die
Wahrnehmung der für Architekten und
Architektinnen geltenden Berufsaufgaben
nach § 1 Baukammerngesetz Nordrhein-
Westfalen (BauKaG NRW).
b) Architekten bzw. Architektinnen nach § 2
BauKaG NRW müssen mindestens die
Hälfte des Kapitals und der Stimmanteile
innehaben. Die weiteren Anteile müssen
von natürlichen Personen gehalten werden,
die einen freien Beruf ausüben und
aufgrund ihrer Berufsausbildung zum
Erreichen des Unternehmenszwecks
beitragen können; in der Firma der
Gesellschaft ist in geeigneter Weise
kenntlich zu machen, welchem Beruf oder
welcher Fachrichtung nach § 1 BauKaG
NRW die Gesellschafter angehören.
c) Die zur Geschäftsführung befugten
Personen müssen mindestens zur Hälfte
Architekten bzw. Architektinnen nach § 2
BauKaG NRW sein.
d) Kapitalanteile dürfen nicht für Rechnung
Dritter gehalten und Stimmrechte nicht für
Dritte oder von Dritten ausgeübt werden.
e) Die Übertragung von Kapital- und
Geschäftsanteilen muss an die Zustimmung
aller Gesellschafter gebunden sein.
f) Die für die Architekten bzw.
Architektinnen nach § 2 BauKaG NRS
geltenden Berufspflichten müssen von der
Gesellschaft beachtet werden.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 08.01.2021 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Ferner wurde folgendes beschlossen:
In § 6 (Gesellschafterversammlungen) Abs. 5 wurden die
Sätze 2, 3 und 4 gestrichen und
in § 8 (Abtretung und Teilung von Geschäftsanteilen) wurden
die letzten drei Wörter gestrichen.
a)
21.01.2021
Keusch

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.