Ist nur 1. Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses den Verein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, wobei ein Vertreter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss. Zu Rechtsgeschäften mit mehr als 10.000,-- EURO ist die Zustimmung der Mehrheit des Vorstandes notwendig.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Eva Harrant
Langenbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 20.04.2005 mit Nachtrag vom 15.03.2006.
Die Mitgliederversammlung vom 17.08.2011 hat die Änderung der §§ 2 (Vereinszweck), 8 (Vorstand), 9 (Zuständigkeit des Vorstands), 10 (Sitzung des Vorstands), 11 (Kassenführung), 12 (Mitgliederversammlung) und 13 (Beschlußfassung der Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.10.2014 hat die Änderung des § 2 (Vereinszweck), die Mitgliederversammlung vom 21.09.2015 hat die Änderung des § 18 (Auflösung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.09.2016 hat die Änderung von § 2 (Vereinszweck) und die Durchnummerierung in die §§ 15, 16 und 17 der Satzung beschlossen.