Handelsregister · VR 61387

Chronologischer Auszug

Pfälzische Gesellschaft für Tierhilfe in internationaler Zusammenarbeit e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Pfälzische Gesellschaft für Tierhilfe in internationaler
Zusammenarbeit e.V.

b)
Speyer
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus

dem/der 1. Vorsitzenden
dem/der stellvertretenden 2. Vorsitzenden
dem/der Schatzmeister/in
dem/der stellvertretenden Schatzmeister/in
dem/der Schriftführer/in und
dem/der stellvertretenden Schriftführer/in.

Der/die 1. Vorsitzende und der/diestellvertretende 2.
Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt.
Im Übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder
gemeinsam.

Gerichtlich wird der Verein durch den/die 1.
Vorsitzende/n gemeinsam mit dem/der stellvertretenden
2. Vorsitzenden oder einem/r der Vorsitzenden
gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied
vertreten.

b)
1. Vorsitzende:
Heller, Walburgis, Speyer, *XX.XX.XXXX
stellvertretender 2. Vorsitzender:
Backhaus, Heinz-Eric, Rödersheim-Gronau, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Rieg, Heiner, Speyer, *XX.XX.XXXX
stellvertretende Schatzmeisterin:
Marthaler, Jutta-Hannelore, Herxheim, *XX.XX.XXXX
Schriftführerin:
Backhaus, Renate, Rödersheim-Gronau, *XX.XX.XXXX
stellvertretende Schriftführerin:
Schneider, Brigitte-Ellen, Speyer, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 26.10.2019 und geändert in der in der fortgesetzten
Gründungsversammlung vom 05.06.2020 und durch schriftliche Abstimmung der
fortgesetzten Gründungsversammlung geändert am 20.03.2021.
a)
28.04.2021
Heiß

b)
Fall 1

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.