Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, dessen Vertreter und der Kassenwart. Der Vorstand vertritt den Verein durch den Vorsitzenden oder dessen Vertreter und ein weiteres Vorstandsmitglied.
Satzung Blatt 6-8 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 12.01.1977 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 31.01.2006.
Satzung
Satzung vom 17.06.1976
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.