Handelsregister · VR 2949

Chronologischer Auszug

PETRIganztag e.V. Träger des offenen Ganztags an der Katholischen Grundschule Höxter · Amtsgericht Paderborn

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 15.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
PETRIganztag e.V.

b)
Höxter
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Jeder von ihnen vertritt den Verein einzeln.

b)
1. Vorsitzende:
Knopf, Gabriele, Höxter, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Wolf, Stefan, Höxter, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 26.06.2012.
a)
18.10.2012
Vollmer

b)
Satzung Blatt 7 ff. des
Sonderbandes
2b)
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Wolf, Stefan, Höxter, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertr. Vorsitzender:
Johlen, Andreas, Höxter, *XX.XX.XXXX
a)
28.01.2016
Sentler
3a)
PETRIganztag e.V. Träger des offenen Ganztags an der
Katholischen Grundschule Höxter
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name
und Sitz des Vereins) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins sowie die
Änderung in § 3 (Mitgliedschaft), § 3a (Vergabe der Betreuungsplätze), § 4a
(Sanktionsmaßnahmen des Vereins) und § 5 (Organe des Vereins) beschlossen.
a)
09.05.2018
Sentler

b)
Satzung, Bl. 33 ff. des
Sonderbandes
4b)
Bestellt als
Vorstand:
Büker, Doris, Höxter, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertr. Vorsitzender:
Johlen, Andreas, Höxter, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.09.2021 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
des Vereins) und § 5 (Organe des Vereins) beschlossen.
a)
24.02.2022
Sentler

b)
Satzung Blatt 45 ff. des
Sonderbandes

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.