Handelsregister · HRA 11810

Chronologischer Auszug

Peter Walcher GmbH & Co. KG · Amtsgericht Landshut

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Peter Walcher GmbH & Co. KG

b)
Johanniskirchen
Geschäftsanschrift:
Kraham 7, 84381 Johanniskirchen
a)
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt
einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter
sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt,
im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
Peter Walcher Verwaltungs GmbH, Johanniskirchen
(Amtsgericht Landshut HRB 11835)
a)
Kommanditgesellschaft

c)
Kommanditist:
Walcher, Peter Günter, Johanniskirchen, *XX.XX.XXXX,
Einlage: 1.000,00 EUR
a)
08.10.2019
Ottmair
2b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Landshut vom 05.01.2023 (Az. IN 730/22) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
11.01.2023
Klecker

b)
Beschluss Bl. 4
3b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Landshut vom 21.02.2023 (Az. IN 730/22) das
Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch
aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143
HGB.
a)
24.02.2023
Klecker

b)
Beschluss Bl. 6

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.