Handelsregister · HRA 2805

Chronologischer Auszug

Peter Viol Reisebüro - Omnibusreisen · Amtsgericht Hof

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Peter Viol Reisebüro - Omnibusreisen

b)
Schönwald
Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma:
Hof (Amtsgericht Hof HRA 3193)
Oelsnitz (Amtsgericht Chemnitz HRA 2082)
b)
Inhaber:
Viol, Peter, Kraftfahrer, Schönwald
a)
Einzelkaufmann / Einzelkauffrau
a)
28.08.2003
Jäger

b)
Tag der ersten
Eintragung: 02.09.1988.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2b)
Verweis auf die Eintragung beim Gericht am
Ort der Zweigniederlassung/en gemäß Artikel
61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen gelöscht
und Postleitzahl zum Sitz der
Zweigniederlassung/en gemäß § 40 Nr. 2 HRV
von Amts wegen ergänzt bei:
Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma:
95028 Hof
08606 Oelsnitz
a)
30.01.2008
Baumgärtel
3b)
Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Hof vom 29.01.2008 (Az. IN 33/08) die vorläufige
Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass
Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Von Amts wegen
eingetragen nach § 32 HGB.
a)
30.01.2008
Baumgärtel
4b)
Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Hof vom 01.04.2008 (Az. IN 33/08) das
Insolvenzverfahren eröffnet worden. Von Amts wegen
eingetragen nach § 32 HGB.
a)
02.04.2008
Stark
5b)
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts
Hof vom 06.07.2015 (Az. IN 33/08) aufgehoben.
a)
08.08.2017
Stark

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.