Die Planung, der Entwurf, die Leitung und die Ausführung von Hoch-, Tief- und Ingenieurarbeiten, Projektentwicklung, schlüsselfertiges Bauen, Tätigkeit als Generalunternehmen jeder Art, für eigene und für fremde Rechnung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Christian Peter Ahrens
Hamburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Lukas Budde
Hamburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Tatjana Beutelspacher
Ahrensburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gesellschaftsvertrag Blatt 90 ff. Sonderband
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 27.12.1978
Fall 6
Fall 7
Fall 11
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 05.10.1978 zuletzt geändert am 14.12.2000
Die Gesellschafterversammlung vom 04.09.2014 mit Änderung vom 09.09.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 2 (Gegenstand des Unternehmens).
Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 872.000,00 EUR auf 1.000.000,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2022 hat die Einfügung von § 9a des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.