Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.08.1995
Die Mitgliederversammlung vom 14.12.2011 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft), § 4 (Beiträge), § 5 (Lizenz), § 6 (Ehrung von Mitgliedern), § 7 (Ausschluss von Mitgliedern), § 9 (Wahl und Amtszeit des Vorstandes), § 10 (Rechte und Pflichten des Vorstands), § 11 (Der Vorstand) beschlossen. Die Satzung wurde im Übrigen insgesamt neu gefasst.
Die Mitgliederversammlung vom 11.12.2013 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Beiträge) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 28.01.2015 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Beiträge) - abgesehen von § 4 Absatz 2 letzter Satz bezüglich der Umwandlung in Dauermitgliedschaft - und § 17 (Auflösung) beschlossen. Die Mitgliederversammlung von 21.02.2016 hat die Änderung der Satzung in § 4 Absatz 2 letzter Satz (Umwandlung in Dauermitgliedschaft), § 10 (Der Vorstand) und § 11 (Rechte und Pflichten des Vorstandes) beschossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.11.2017 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.02.2019 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Beiträge) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 19.12.1995 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.06.2006.
Satzung Blatt 7-11 der Akten
Bl. 42 - 68
Bl. 42 - 72
Bl. 86 - 105
Bl. 110 - 147
Bl. 148 ff
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und drei Beisitzern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, einer davon muss der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende sein.
Bl. 162 - 178
Berichtigung eines Schreibfehlers.
Bl. 188 - 216
Bl. 219 - 225
Bl. 231 - 237
Bl. 245 - 251
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