Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 500.-- EURO (m.W. fünfhundert) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Anna Winterling
Burgthann
Vorstand
Ingeborg Reichold-Meye
Burgthann
Vorstand
Gerd Michael Beyerlein
Feucht
Vorstand
Claus Dieter Sperr
Burgthann
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.10.2000
Die Mitgliederversammlung vom 31.01.2011 hat die Änderung der Art. 11 (Vorstand) und 12 (Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandes) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom13.03.2017 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck und Aufgabe des Vereins), 7 (Streichung der Mitgliedschaft), 14 (Form der Berufung) und 18 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.02.2025 hat die Änderung der §§ Artikel 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), Artikel 13 (Berufung der Mitgliederversammlung) und Artikel 17 (Datenschutz - neu -; fortlaufende Nummerierung dadurch geändert) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 01.12.2000. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 1 ff. SB;
Protokoll Bl.30 ff.SB;
Protokolle Bl. 39 ff., 42 ff. SB; Neue Satzung Bl. 46 bis 52 SB.