Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden alleine vertreten. Weitere Vorstandsmitglieder sind nur gemeinschaftlich mit dem Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden vertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
294
Thomas Schrader
Bremen
274
Michael Carl
Bremen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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009
Satzung zuletzt geändert am: 2012-02-15
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