Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei und höchstens fünf Vorständen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 10.000 Euro ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung notwendig.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Maxi Bethge-Lewandowski
Berlin
274
Gesa-Luise Rittinghaus
Berlin
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.