Betreiben eines Franchiseunternehmens für die Herstellung und den Vertrieb von Nahrungsmitteln und Getränken, vornehmlich aus kontrolliert ökologischer Erzeugung, sowie Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen und Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personengesellschaften.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Johannes Freiherr von Perger
Breitbrunn
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 19.05.1994 zuletzt geändert am 15.09.1999
Die Gesellschafterversammlung vom 17.01.2007 hat die Änderung des § 4 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 17.06.1994. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 6 So.
Insolvenz
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i. OB vom 01.04.2014 (Az. IN 107/14) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Weilheim vom 01.09.2014 (Az. IN 107/14) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.