Handelsregister · HRB 12941
Chronologischer Auszug
PERE Gastronomie GmbH · Amtsgericht Schwerin
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) PERE Gastronomie GmbH b) Wismar Geschäftsanschrift: Kremer Str. 13, 23966 Wismar c) - Gastronomie - das Betreiben von Restaurants und - Catering, - Clubbing | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Ahrens, Norman, Rostock, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 15.12.2017 | a) 14.02.2018 Godbersen | |
| 2 | b) Änderung der Geschäftsanschrift: Am Lohberg 10 + 11, 23966 Wismar | a) 22.01.2019 Busch | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Schwerin (580 IN 109/19) vom 03.06.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 04.06.2019 Heller | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Schwerin (Az. 580 IN 109/19) vom 18.07.2019 wurde angeordnet, dass die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters bestehen bleibt, soweit sie zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Abs. 2 InsO erforderlich ist. | a) 23.07.2020 Busch | ||||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Schwerin (Az. 580 IN 700/19) vom 18.08.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. | a) 15.09.2020 Busch |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.