Handelsregister · HRA 4539
Chronologischer Auszug
Per4mance Engineering GmbH & Co. KG · Amtsgericht Hof
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Per4mance Engineering GmbH & Co. KG b) Weißenstadt Geschäftsanschrift: Kirchenlamitzer Straße 79, 95163 Weißenstadt | a) Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. b) Persönlich haftender Gesellschafter: Per4mance Verwaltungs-GmbH, Weißenstadt (Amtsgericht Hof HRB 5269) mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Kommanditgesellschaft c) Kommanditist: Jahn, Stefan, Weißenstadt, *XX.XX.XXXX, Einlage: 1.000,00 EUR | a) 15.01.2016 Herpich | |
| 2 | c) Im Wege der Sonderrechtsnachfolge: Ausgeschieden: Kommanditist: Jahn, Stefan, Weißenstadt, *XX.XX.XXXX, Einlage: 1.000,00 EUR Eingetreten: Kommanditist: Per4mance Besitz GmbH & Co. KG, Weißenstadt (Amtsgericht Hof HRA 4613), Einlage: 1.000,00 EUR | a) 04.09.2017 Stark | |||
| 3 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 06.02.2018 (Az. IN 36/18) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 08.02.2018 Stark | |||
| 4 | b) Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 05.07.2018 (Az. IN 36/18) ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB. Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 05.07.2018 (Az. IN 36/18) aufgehoben worden. | a) 01.08.2018 Herpich |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.