Handelsregister · HRA 4539

Chronologischer Auszug

Per4mance Engineering GmbH & Co. KG · Amtsgericht Hof

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Per4mance Engineering GmbH & Co. KG

b)
Weißenstadt
Geschäftsanschrift:
Kirchenlamitzer Straße 79, 95163 Weißenstadt
a)
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt
einzeln.

b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
Per4mance Verwaltungs-GmbH, Weißenstadt
(Amtsgericht Hof HRB 5269)
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Kommanditgesellschaft

c)
Kommanditist:
Jahn, Stefan, Weißenstadt, *XX.XX.XXXX,
Einlage: 1.000,00 EUR
a)
15.01.2016
Herpich
2c)
Im Wege der Sonderrechtsnachfolge:
Ausgeschieden:
Kommanditist:
Jahn, Stefan, Weißenstadt, *XX.XX.XXXX,
Einlage: 1.000,00 EUR
Eingetreten:
Kommanditist:
Per4mance Besitz GmbH & Co. KG, Weißenstadt (Amtsgericht
Hof HRA 4613),
Einlage: 1.000,00 EUR
a)
04.09.2017
Stark
3b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Hof vom 06.02.2018 (Az. IN 36/18) die vorläufige
Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
08.02.2018
Stark
4b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Hof vom
05.07.2018 (Az. IN 36/18) ist die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft
mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von
Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 05.07.2018 (Az. IN 36/18)
aufgehoben worden.
a)
01.08.2018
Herpich

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