Handelsregister · HRB 20288
Chronologischer Auszug
Peci Bautenschutz GmbH · Amtsgericht Fürth
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Peci Bautenschutz GmbH b) Fürth Geschäftsanschrift: Schwabacher Straße 260-262, 90763 Fürth c) Beschichtung und Sanierung von Industrieböden, Parkhäusern und Tiefgaragen, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk, Betonstein- und Terazzoherstellung, Estrichverlegung, Einbau von genormten Baufertigteilen, Raumausstattung sowie Risseverpressen. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Peci, Murat, Nürnberg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 07.05.2013. Die Gesellschafterversammlung vom 06.04.2023 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Nürnberg, Amtsgericht Nürnberg HRB 29927) der Satzung beschlossen. | a) 27.04.2023 Dr. Höfling | |
| 2 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom 18.09.2024 (Az. IN 299/24) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 23.09.2024 Czernek |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.