Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorsitzenden und dem Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist gemäß § 26 Abs. 2 BGB in der Weise beschränkt, dass zu den nachfolgend genannten Rechtsgeschäften die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist: a) Erwerb, Verkauf und Belastung von Grundstücken und Immobilien sowie diesbezügliche Verfügungen b) Aufnahme von Krediten in einer Höhe von über 1.000 EUR.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Cris Seibert
Berlin
274
Daniel Reulecke-Lencer
Berlin
274
Sabine Scharnau
Berlin
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.