Die Gesellschaft verwaltet ausschließlich eigenes Vermögen, soweit diese Tätigkeit nicht erlaubnispflichtig ist. Die Gesellschaft wird insbesondere als Verwalter von Grundbesitz, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten tätig sein. Sie ist berechtigt alle, zur Erfüllung des vorgenannten Gesellschaftszweckes dienlichen Geschäfte durchzuführen, diese sind insbesondere auch der Einkauf, die Verwaltung und der Verkauf von Liegenschaften, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
086
Walter von Horstig
Ratzeburg
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
006
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg am 14.08.2024 (AZ: 36p IN 2370/23) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
014
Mit der Meritus Seniorenzentren Gesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 103860) als herrschendem Unternehmen ist am 19.11.2010 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden, dem die Gesellschafterversammlung am selben Tage zugestimmt hat. Der Vertrag wurde durch Änderungsvereinbarung vom 01.12.2014 mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung vom selben Tage geändert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.