Handelsregister · HRB 2717

Chronologischer Auszug

PCAS Hard- und Software SERVICE GmbH · Amtsgericht Bad Kreuznach

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
PCAS Hard- und Software SERVICE GmbH

b)
Reich

c)
Der Vertrieb von Hard- und Software,
Personal-Computern und
Anwendersystemen, insbesondere der
Handel mit Sibware PCAS-Produkten, die
Integration von Datenverarbeitungsanlagen,
die entsprechende Betriebsberatung und
Schulung etc.
60.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam
vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Straterhoff, Klaus-Dieter, Kaufmann, Reich
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.01.1991 zuletzt geändert am
30.09.1991
a)
18.10.2005
Kunz

b)
Tag der ersten
Eintragung: 05.03.1991
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
18.10.2005.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Ringstraße 22, 55471 Reich
a)
09.04.2010
Kaiser

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.