Handelsregister · VR 103078

Chronologischer Auszug

PBV Fireballs Karlsruhe e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
PBV Fireballs Karlsruhe e.V.

b)
Karlsruhe
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den ersten Vorsitzenden, den zweiten
Vorsitzenden, den Kassierer, den Sportwart, den
Schriftführer und den Jugendwart. Jeweils zwei
Vorstandsmitglieder, darunter jeweils der erste
Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende, vertreten
gemeinsam. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die
den Verein mit nicht mehr als 500,-- EUR belasten, ist
sowohl der Vorsitzende als auch der zweite Vorsitzende
stets alleinvertretungsberechtigt. Zum Abschluss von
Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 500,--
EUR belasten oder bei Abschluss von Dienstverträgen
benötigt der Vorstand die Zustimmung des
Vereinsausschusses. Zur Verfügung über Grundstücke
und grundstücksgleiche Rechte ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
Erste Vorsitzende:
Kienzle, Silvia, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
Zweiter Vorsitzender:
Richter, Marco, Dettenheim, *XX.XX.XXXX
Kassierer:
Heinze, Jörg, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
Sportwart:
Bohlender, Sabrina, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
Schriftführerin:
Hildenbrand, Marion, Eggenstein-Leopoldshafen,
*XX.XX.XXXX
Jugendwartin:
Stober, Nicole, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 12.07.2004 mit Änderung vom 28.08.2005.
a)
28.04.2014
Trost

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
28.04.2014.
Tag der ersten Eintragung:
26.07.2004

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.