HRB 18010

pbr Planungsbüro Rohling AG

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 43 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Osnabrück
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Letzte Eintragung
25.07.2025
Datenstand
2025-10-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Markus Lohaus

Recklinghausen

Vorstand

Oliver Langhammer

Ibbenbüren

Vorstand

Raymond Liebe

Münster

einzelvertretungsberechtigt
Zweigniederlassung

pbr Planungsbüro Rohling AG

Frankfurt am Main

Zweigniederlassung

pbr Planungsbüro Rohling AG Büro Düsseldorf

Düsseldorf

Zweigniederlassung

pbr Planungsbüro Rohling AG Büro Hamburg

Hamburg

Zweigniederlassung

pbr Planungsbüro Rohling AG Büro Stuttgart

Stuttgart

Zweigniederlassung

pbr Planungsbüro Rohling AG Zweigniederlassung München

München

Zweigniederlassung

PBR Planungsbüro Rohling Aktiengesellschaft Architekten und Ingenieure Büro Berlin

Berlin

Zweigniederlassung

PBR Planungsbüro Rohling Aktiengesellschaft Architekten und Ingenieure Büro Braunschweig

Braunschweig

Zweigniederlassung

PBR Planungsbüro Rohling Aktiengesellschaft Architekten und Ingenieure Büro Jena

Jena

Zweigniederlassung

PBR Planungsbüro Rohling Aktiengesellschaft Architekten und Ingenieure Büro Magdeburg

Magdeburg

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-04-07

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. PBR Planungsbüro Rohling Aktiengesellschaft Architekten und Ingenieure Osnabrück

Gegenstand des Unternehmens

Die gestalterische, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken und technischer Ausrüstung des Hoch-, Ingenieur- und Tiefbaus sowie die Beratung, Betreuung und Überwachung bei deren Durchführung. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere Dienstleistungen im Bereich von Bauen und Technik auszuführen, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen, deren Geschäftsführung zu übernehmen und sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Gesellschaft in ihren Unternehmungen zu fördern. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten. Sie darf sich ferner mit anderen Unternehmen zu Arbeits- und Interessengemeinschaften zusammenschließen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

mindestens 43
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 27 IN 3/25 · pbr Planungsbüro Rohling AG · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
27 IN 3/25
Wirksam am
10.09.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 18010
27 IN 3/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pbr Planungsbüro Rohling AG, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 18010), vertr. d.: 1. Oliver Langhammer, (Vorstand), 2. Raymond Liebe, (Vorstand), 3. Markus Lohaus, (Vorstand), sind die Vergütung und Auslagen des Sachwalters Prof. Dr. Torsten Martini festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Osnabrück eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Sachwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse nach Rechtskraft zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 01.04.2026 beantragte der Sachwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.

Die Beteiligten wurden zu dem Vergütungsantrag gehört. Einwendungen wurden nicht erhoben.

Der Vergütungsanspruch des endgültigen Sachwalters ergibt sich aus den §§ 274 Abs. 1, 63 ff. InsO, 12 InsVV. Eine einheitliche Festsetzung der Vergütung des vorläufigen und des Sachwalters entsprechend der Rechtssprechung des BGH, ZinsO 2016, 1637 ff.; BGH, ZinsO 2016, 2077 ff. kommt im vorliegenden Verfahren infolge der mit Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG vom 22.12.2020 vorgenommenen Änderungen der InsVV nicht mehr in Betracht. Durch das SanInsFOG ist die neue Vorschrift des § 12a InsVV eingeführt worden, die die gesonderte Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters regelt und auf Verfahren anwendbar ist, bei denen der Insolvenzantrag ab dem 01.01.2021 gestellt wurde.

Maßgeblich für die Wertermittlung der Berechnungsgrundlage ist der Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Verfahrens, § 63 Abs. 1 Satz 2 InsO i.V.m. § 1 Abs. 1 InsVV. Ausgangspunkt für die Wertermittlung ist die Schlussrechnung gem. § 66 InsO. Wird ein Verfahren nach Bestätigung eines Insolvenzplanes aufgehoben oder die Eigenverwaltung aufgehoben, so ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zur Zeit der Beendigung zu berechnen (§ 1 Abs. 1 S. 2 InsVV). Maßgeblich ist in diesen Fällen der Schätzwert der Masse, wie er zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit erwartet wird (BGH 10.11.2005 - IX ZB 168/04 NZI 2006, 165 = ZInsO 2006, 29; Haarmeyer/Mock § 1 InsVV Rn 50 ff; Jaeger-Schilken Rn 38). In diesem Verfahren erfolgte die Aufhebung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin, so dass die vorhandene Masse zum Zeitpunkt der Aufhebung ausschlaggebend ist.

II.

Die vorstehende Berechnungsmasse hat der Sachwalter in seinem Antrag ausführlich dargestellt. Gegen diese Berechnung ergeben sich keine Einwendungen

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine aus der Staffelvergütung hervorgehende Vergütung in Höhe von EUR. Gemäß § 12 Abs. 1 InsVV erhält der Sachwalter 60% bezogen auf die Regelvergütung des Insolvenzverwalters, also sind mithin EUR (netto) in Ansatz zu bringen.

Zuschläge auf die Vergütung

Gem. §§ 3, 10 InsVV kann sowohl der vorläufige Sachwalter als auch der Sachwalter darüber hinaus Zuschläge geltend machen, sofern es sich bei den entfalteten Tätigkeiten um solche handelt, die ihm kraft Gesetzes oder durch die Verfahrensbeteiligten wirksam übertragen worden sind. Zu den Aufgaben des (vorläufigen) Sachwalters gehören insbesondere Aufsichts-, Prüfungs-, Kontroll- und Überwachungsaufgaben (BGH vom 21.07.2016, a. a. O.).

Zur Prüfung der Angemessenheit der geltend gemachten Zuschläge besteht grundsätzlich keine Bindung an Entscheidungssammlungen anderer Gerichte oder darauf basierender Faustregeltabellen (vgl. BGH vom 01.03.2007 - IX ZB 277/05). Zulässig und üblich ist aber, die dort erfassten Rahmensätze und die insofern zu Grunde liegenden Entscheidungen vergleichend heranzuziehen (BGH vom 01.03.2007, a. a. O.).

Maßgebliches Kriterium für die Gewährung von Zuschlägen ist der im Verhältnis zu den im konkreten Verfahren zu erfüllenden Aufgaben erhöhte Arbeitsaufwand (BGH vom 26.02.2015 - IX ZB 34/13).

Das vorliegende Insolvenzverfahren ist hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität als überdurchschnittlich zu bewerten. Dementsprechend liegen die Anforderungen an die Tätigkeit des (vorläufigen) Sachwalters in quantitativer wie qualitativer Hinsicht gleichsam deutlich über dem Durchschnitt.

Der Sachwalter hat im Einzelnen die folgenden Zuschläge gem. § 3 InsVV beantragt.
Im Einzelnen wurden folgende Zuschlagsfaktoren beantragt:

1. Überwachung der Unternehmensfortführung, Prüfung Bestellwesen und Zahlungsverkehr
Erhöhungsfaktor:

Die Betriebsfortführung ist ein anerkannter Zuschlagsfaktor gem. § 3 InsVV, wobei in Rechtsprechung und Literatur i. d. R. Zuschläge bis zu einem Faktor von 1,0 zuerkannt werden (Faustregeltabelle), einzelfallbezogen aber durchaus auch um ein Vielfaches überschritten werden können (vgl. Haarmeyer/Wutzke/Förster, Insolvenzrechtliche Vergütung (InsVV), 4. Auflage, § 3, Rdnrn. 53, 78). Wie der BGH in seiner Entscheidung vom 22.09.2016 - IX ZB 71/14 - klargestellt hat, ist die Betriebsfortführung auch für den Sachwalter grundsätzlich zuschlagsfähig. Der Sachwalter hat das schuldnerische Unternehmen während des vorläufigen und eröffneten Eigenverwaltungsverfahrens, unter eigener intensiver Mitwirkung begleitet. Wegen der einzelnen vom Sachwalter vorgenommen Tätigkeiten wird auf die Begründung im Vergütungsantrag Bezug genommen. Der in Ansatz gebrachte Zuschlag mit einem Faktor erscheint dem Gericht angemessen und auch ausreichend.

2. Intensive Erörterung und Begleitung von SanierungsmaßnahmenBeteiligungen
Erhöhungsfaktor:

Ziel der Schuldnerin und der Sanierungsberater war die Sanierung des Geschäftsbetriebes im Wege des Insolvenzplanverfahrens. Es stellte sich jedoch heraus, dass nur eine Asset Deal umsetzbar war. Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die ausführliche Begründung im Antrag des Sachwalters verwiesen. Der in Ansatz gebrachte Zuschlag in Höhe von ist nicht zu beanstanden. Er erscheint dem Gericht angemessen und auch ausreichend.

3. Standorte
Erhöhungsfaktor:

Eine wesentliche Besonderheit des Verfahrens bestand in der hohen Anzahl von insgesamt zehn räumlich getrennten Betriebsstandorten. Unter erneuter Bezugnahme auf die detaillierten Ausführungen im Vergütungsantrag hält das Gericht den beantragten Zuschlag von 0,10 für erforderlich und angemessen.

4. Beteiligungen
Erhöhungsfaktor:

Eine wesentliche Besonderheit des Verfahrens lag darin, dass die Schuldnerin an insgesamt sieben Gesellschaften beteiligt war. Diese Beteiligungsstruktur führte zu einem erheblich gesteigerten Prüfungs-, Überwachungs- und Koordinationsaufwand, der in der Regelvergütung nicht hinreichend abgebildet wird. Auch hier wird wegen der näheren Begründung auf den Vergütungsantrag des Sachwalter Bezug genommen. Das Gericht hält den in Ansatz gebrachten Zuschlag in Höhe von für angemessen und ausreichend.

5. Gläubigerausschuss
Erhöhungsfaktor:

Für die während der Dauer der Eigenverwaltung erfolgte Zusammenarbeit mit dem eingesetzten Gläubigerausschuss, den dadurch erforderlich gewordenen zusätzlichen Arbeitsaufwand für Kommunikation und Abstimmung ist der vom Sachwalter in Ansatz gebrachte Zuschlag von als Ausgleich für den Mehraufwand angemessen und auch ausreichend. Insoweit ist dieser Zuschlag nicht zu beanstanden. Im Übrigen wird wegen der näheren Begründung auf den Vergütungsantrag Bezug genommen.

6. Hohe Gläubigeranzahl
Erhöhungsfaktor:

Aufgrund der Vielzahl der Gläubigerforderungen ergab sich auch im Rahmen der Gläubigerbearbeitung vorliegend ein erheblicher Aufwand. Insgesamt haben 434 Gläubiger 722 Forderungen in einer Größenordnung von 130.673.771,65 € angemeldet. Auch hier wird wegen der näheren Begründung auf den Vergütungsantrag Bezug genommen. Das Gericht hält den in Ansatz gebrachten Zuschlag in Höhe von für angemessen und ausreichend.

Insgesamt macht der Sachwalter einen Zuschlag in Höhe von geltend.

Nach Abzug eines Abschlages in Höhe von verbleibt ein Zuschlag von .

Der Abschlag in Höhe von ist nicht zu beanstanden. Abschläge, die in Betracht kommen, wenn im konkreten Fall die regulären Aufgaben des (vorläufigen bzw. endgültigen) Sachwalters in quantitativer oder qualitativer Hinsicht mit besonders unterdurchschnittlichem Aufwand verbunden waren sowie der Abschläge die aufgrund der intensiven Tätigkeit als vorl. Sachwalter die Tätigkeit des Sachwalters geebnet haben sind in diesem Fall angezeigt.

III.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Osnabrück, 02.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 27 IN 3/25 · pbr Planungsbüro Rohling AG · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
27 IN 3/25
Wirksam am
20.08.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 18010
27 IN 3/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pbr Planungsbüro Rohling AG, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 18010), vertr. d.: 1. Oliver Langhammer, (Vorstand), 2. Raymond Liebe, (Vorstand), 3. Markus Lohaus, (Vorstand), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 29.09.2026 bestimmt.

Bis zum 23.09.2026 müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Osnabrück, 18.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 27 IN 3/25 · pbr Planungsbüro Rohling AG · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
27 IN 3/25
Wirksam am
05.06.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 18010
27 IN 3/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pbr Planungsbüro Rohling AG, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 18010), vertr. d.: 1. Oliver Langhammer, (Vorstand), 2. Raymond Liebe, (Vorstand), 3. Markus Lohaus, (Vorstand), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Prof. Dr. Torsten Martini festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Osnabrück eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 70 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 01.04.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.
Gemäß § 12a Abs. 1 Satz 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters gesondert vergütet. Anspruchsgrundlage sind Vorschriften §§ 270 b Abs. 1 Satz 1, 274 Abs. 1, 63 Abs. 3 Satz 1 InsO. Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters auf seine Vergütung wird wie beim vorläufigen Insolvenzverwalter mit der Beendigung seines Amtes fällig. Vorliegende endete das vorläufige Eigenverwaltungsverfahren mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück am 27.05.2025. Nach § 12a Abs. 1 Satz 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters gesondert vergütete. Sie beträgt in der Regel 25 % der Vergütung des Sachwalters, der wiederrum 60 % der Regelvergütung des Insolvenzverwalters gemäß § 12 Abs. 1 InsVV erhält.

Gemäß § 12 a Abs. 1 Satz 2 InsVV ist bei der Berechnung der Regelvergütung des vorläufigen Sachwalters das Vermögen zugrunde zu legen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt. Für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Eigenverwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der Verfügungsbefugnis des eigenveraltenden Schuldners unterliegt, maßgeblich. Wegen der näheren Ermittlung der Berechnungsmasse und zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalter Bezug genommen. Danach wird für die Vergütung eine Berechnungsmasse in Höhe von EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Der Regelsatz von 60 % beträgt somit 266.061,35 EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Zuschlagsfaktoren

Nach Feststellung der Normalvergütung gemäß § 2 InsVV sind auch beim vorläufigen Sachwalter die besonderen, tätigkeitsbezogenen Zuschlags- und Abschlagsfaktoren des § 3 InsVV in entsprechender Anwendung zu bringen.

Gem. §§ 3, 10 InsVV kann auch der vorläufige Sachwalter darüber hinaus Zuschläge geltend machen, sofern es sich bei den entfalteten Tätigkeiten um solche handelt, die ihm kraft Gesetzes oder durch die Verfahrensbeteiligten wirksam übertragen worden sind. Zu den Aufgaben des (vorläufigen) Sachwalters gehören insbesondere Aufsichts-, Prüfungs-, Kontroll- und Überwachungsaufgaben (BGH vom 21.07.2016, a. a. O.).

Zur Prüfung der Angemessenheit der geltend gemachten Zuschläge besteht grundsätzlich keine Bindung an Entscheidungssammlungen anderer Gerichte oder darauf basierender Faustregeltabellen (vgl. BGH vom 01.03.2007 - IX ZB 277/05). Zulässig und üblich ist aber, die dort erfassten Rahmensätze und die insofern zu Grunde liegenden Entscheidungen vergleichend heranzuziehen (BGH vom 01.03.2007, a. a. O.).

Maßgebliches Kriterium für die Gewährung von Zuschlägen ist der im Verhältnis zu den im konkreten Verfahren zu erfüllenden Aufgaben erhöhte Arbeitsaufwand (BGH vom 26.02.2015 - IX ZB 34/13).

Das vorliegende Insolvenzverfahren ist hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität als überdurchschnittlich zu bewerten. Dementsprechend liegen die Anforderungen an die Tätigkeit des (vorläufigen) Sachwalters in quantitativer wie qualitativer Hinsicht gleichsam deutlich über dem Durchschnitt.

Der (vorl.) Sachwalter hat im Einzelnen die folgenden Zuschläge gem. § 3 InsVV beantragt:

1. Überwachung der Betriebsfortführung
(Erhöhungsfaktor )
2. Standorte
(Erhöhungsfaktor )
3. Gläubigerausschuss
(Erhöhungsfaktor )
4. Beteiligungen
(Erhöhungsfaktor )

Dies entspricht insgesamt einem Zuschlagsfaktor von .

Hinsichtlich der vom Gericht zu treffende Beurteilung über die Angemessenheit der geltend gemachten Zuschläge wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführliche Begründung im Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 01.04.2026 zu den einzelnen Erhöhungsgründen ausdrücklich und vollumfänglich Bezug genommen.

Zur Begründung im Einzelnen:

Überwachung der Betriebs- bzw. Unternehmensfortführung

Die Betriebsfortführung ist ein anerkannter Zuschlagsfaktor gem. § 3 InsVV, wobei in Rechtsprechung und Literatur i. d. R. Zuschläge bis zu einem Faktor von 1,0 zuerkannt werden (Faustregeltabelle), einzelfallbezogen aber durchaus auch um ein Vielfaches überschritten werden können (vgl. Haarmeyer/Wutzke/Förster, Insolvenzrechtliche Vergütung (InsVV), 4. Auflage, § 3, Rdnrn. 53, 78).
Wie der BGH in seiner Entscheidung vom 22.09.2016 - IX ZB 71/14 - klargestellt hat, ist die Betriebsfortführung auch für den (vorl.)Sachwalter grundsätzlich zuschlagsfähig. Der (vorl.) Sachwalter hat das schuldnerische Unternehmen während des vorläufigen und eröffneten Eigenverwaltungsverfahrens, unter eigener intensiver Mitwirkung begleitet. Wegen der einzelnen vom (vorl.) Sachwalter vorgenommen Tätigkeiten wird auf die Begründung im Vergütungsantrag Bezug genommen. Der in Ansatz gebrachte Zuschlag mit einem Faktor erscheint dem Gericht angemessen und auch ausreichend.

Standorte

Eine wesentliche Besonderheit des Verfahrens bestand in der hohen Anzahl von insgesamt zehn räumlich getrennten Betriebsstandorten. Unter erneuter Bezugnahme auf die detaillierten Ausführungen im Vergütungsantrag hält das Gericht den beantragten Zuschlag von für erforderlich und angemessen.

Gläubigerausschuss

Die Existenz eines vorläufigen Gläubigerausschusses (als Pflichtausschuss) rechtfertigt insbesondere bei einer vorliegenden, entsprechenden intensiven Zusammenarbeit zwischen Gläubigerausschuss und (vorl.) Sachwalter einen Zuschlagsfaktor, der sich mit dem überdurchschnittlichen Mehraufwand begründet, den das insgesamt anspruchsvolle Verfahren auch im Umgang mit dem Gläubigerorgan hervorgerufen hat. Für das Vorhandensein eines Gläubigerausschusses und den dadurch entstehenden Mehraufwand werden in der Literatur Zuschläge in Höhe von 10 % bis zu 25 % (jeweils in den einzelnen Verfahrensabschnitten) vertreten. (vgl. z. B. Kübler/Prütting/Bork, InsO, § 3 InsVV Rdnr. 116 sowie Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV, § 3 Rdnr. 78).
Auch hier wird wiederrum unter Bezugnahme auf die ausführliche Begründung im Vergütungsantrag der in Ansatz gebrachte Zuschlag mit einem Faktor von für erforderlich und angemessen gehalten.

Beteiligungen

Eine wesentliche Besonderheit des Verfahrens lag darin, dass die Schuldnerin an insgesamt sieben Gesellschaften beteiligt war. Auch hier wird wiederrum unter Bezugnahme auf die ausführliche Begründung im Vergütungsantrag der in Ansatz gebrachte Zuschlag mit einem Faktor von für erforderlich und angemessen gehalten.

Abschläge kamen im vorliegenden Verfahren nicht in Betracht. Auch hier wird auf den vorgenannten Vergütungsantrag Bezug genommen.

I.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.

Die Beteiligten wurden zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters gehört. Einwendungen wurden nicht erhoben.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Osnabrück, 04.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 27 IN 3/25 · pbr Planungsbüro Rohling AG · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
27 IN 3/25
Wirksam am
05.06.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 18010
27 IN 3/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pbr Planungsbüro Rohling AG, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 18010), vertr. d.: 1. Oliver Langhammer, (Vorstand), 2. Raymond Liebe, (Vorstand), 3. Markus Lohaus, (Vorstand), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Sachwalters vom 01.04.2026 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Osnabrück, 04.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 27 IN 3/25 · pbr Planungsbüro Rohling AG · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
27 IN 3/25
Wirksam am
14.04.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 18010
27 IN 3/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pbr Planungsbüro Rohling AG, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 18010), vertr. d.: 1. Oliver Langhammer, (Vorstand), 2. Raymond Liebe, (Vorstand), 3. Markus Lohaus, (Vorstand), wurde beschlossen:

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger sowie der Mitglieder des Gläubigerausschusses zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters entspricht, wird auf den 15.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Osnabrück, 13.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 27 IN 3/25 · pbr Planungsbüro Rohling AG · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
27 IN 3/25
Wirksam am
09.02.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 18010
27 IN 3/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pbr Planungsbüro Rohling AG, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 18010), vertr. d.: 1. Oliver Langhammer, (Vorstand), 2. Raymond Liebe, (Vorstand), 3. Markus Lohaus, (Vorstand), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 19.03.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Osnabrück, 06.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 27 IN 3/25 · pbr Planungsbüro Rohling AG · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
27 IN 3/25
Wirksam am
16.12.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRB 18010
27 IN 3/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pbr Planungsbüro Rohling AG, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 18010), vertr. d.: 1. Oliver Langhammer, (Vorstand), 2. Raymond Liebe, (Vorstand), 3. Markus Lohaus, (Vorstand), hat der Insolvenzverwalter Prof. Dr. Torsten Martini, c/o GÖRG Rechtsanwälte/ Insolvenzverwalter GbR, Kantstraße 164, 10623 Berlin, Tel.: +49 30 311 000 0, Fax: +49 30 311 000 11, E-Mail: tmartini@goerg.de dem Gericht gegenüber folgende Erklärung gem. § 35 Abs. 2 InsO angezeigt:

"Die von der Schuldnerin gehaltenen Geschäftsanteile an der pbr Ziegler Zirngibl GmbH Architekten & Ingenieure, eingetragen beim Amtsgericht München, HRB 218914 werden mit sofortiger Wirkung gemäß § 35 InsO aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben."

Amtsgericht Osnabrück, 16.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 27 IN 3/25 · pbr Planungsbüro Rohling AG · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
27 IN 3/25
Wirksam am
15.10.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRB 18010
27 IN 3/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pbr Planungsbüro Rohling AG, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 18010), vertr. d.: 1. Markus Lohaus, (Vorstand), 2. Oliver Langhammer, (Vorstand), 3. Raymond Liebe, (Vorstand), ist der Beschluss vom 01.10.2025 hinsichtlich des Rubrums gemäß § 4 InsO, § 319 ZPO wie folgt berichtigt:

Anstelle des Vorstandsmitglieds Jörg Rasehorn ist Markus Lohaus zum weiteren Vorstandsmitglied bestellt (AG Osnabrück HRB 18010).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Amtsgericht Osnabrück, 14.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 27 IN 3/25 · pbr Planungsbüro Rohling AG · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
27 IN 3/25
Wirksam am
02.10.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRB 18010
27 IN 3/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pbr Planungsbüro Rohling AG, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 18010), vertr. d.: 1. Jörg Rasehorn, (Vorstand), 2. Oliver Langhammer, (Vorstand), 3. Raymond Liebe, (Vorstand), ist die Anordnung der Eigenverwaltung zum 01.10.2025 gemäß § 272 Abs. 1 Nr. 5 InsO aufgehoben worden. Gleichzeitig wird heute am 01.10.2025 um 20:39 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. Insolvenzordnung (InsO) eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter, Prof. Dr. Torsten Martini, c/o GÖRG Rechtsanwälte/ Insolvenzverwalter GbR, Kantstraße 164, 10623 Berlin, Tel.: +49 30 311 000 0, Fax: +49 30 311 000 11, E-Mail: tmartini@goerg.de, ernannt worden.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Osnabrück, 01.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 27 IN 3/25 · pbr Planungsbüro Rohling AG · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
27 IN 3/25
Wirksam am
27.05.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRB 18010
Amtsgericht
Osnabrück
Beschluss

27 IN 3/25
27.05.2025

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

pbr Planungsbüro Rohling AG, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 18010),
vertreten durch:
1. Jörg Rasehorn, (Vorstand),
2. Oliver Langhammer, (Vorstand),
3. Raymond Liebe, (Vorstand),

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Martin Lambrecht, LAMBRECHT Partnerschaft von Rechtsanwälten, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf,

wird heute, am 27.05.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.

Zum Sachwalter wird bestellt:

Prof. Dr. Torsten Martini, c/o GÖRG Rechtsanwälte/ Insolvenzverwalter GbR, Kantstraße 164, 10623 Berlin, Tel.: +49 30 311 000 0, Fax: +49 30 311 000 11, E-Mail: tmartini@goerg.de

Es wird Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.

Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 S. 1 InsO).
Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen.

Hinweis: Die Schuldnerin wird darauf hingewiesen, dass der Sachwalter von ihr verlangen kann, dass alle eingehenden Gelder nur von ihm entgegengenommen und Zahlungen nur von ihm geleistet werden (§ 275 Abs. 2 InsO).

Der Sachwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind gemäß § 270f Abs. 2 S. 1 InsO bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 04.07.2025,

b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am

Freitag, 01.08.2025, 10:00 Uhr, Saal 7, Hauptgebäude, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück

eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Weitere Anordnungen:

Gemäß § 67 Abs. 1 InsO wird ein (vorläufiger) Gläubigerausschuss eingesetzt.
Der im Insolvenzantragsverfahren bestellte Gläubigerausschuss wird beibehalten.
Dieser besteht aus folgenden Mitgliedern:

- Sparkasse Osnabrück, vertreten durch Herrn Frank Draws, Wittekindstraße 17-19, 49074 Osnabrück,
- Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch Frau Simone Toplarski und Frau Katharina Hahn, Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven, Operativer Service Team 031, Stau 70, 26122 Oldenburg,
- mehrkonzept GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Frank Koch, Reutäckerstraße 9, 76307 Karlsbad.

G r ü n d e :

Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Prof. Dr. Torsten Martini vom 22.05.2025.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Osnabrück ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Eienbröker
Richter am Amtsgericht

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Veränderungen
HRB 18010 HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Nicht mehr Vorstand: Eustrup, Heinrich, Braunschweig, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Dipl.-Ing. Liebe, Raymo…
HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Nicht mehr Vorstand: Eustrup, Heinrich, Braunschweig, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Dipl.-Ing. Liebe, Raymond, Münster, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Dipl.-Ing. Liebe, Raymond, Münster, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 18010 HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Prokura erloschen: Hesse, Dietmar, Osnabrück, *XX.XX.XXXX.
HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Prokura erloschen: Hesse, Dietmar, Osnabrück, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 18010 HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Prokura erloschen: Deck, Joachim, Frankfurt/Main, *XX.XX.XXXX; Dr. Ing. Kaiping, Peter, Osnabrück, *XX.XX.XXXX. E…
HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Prokura erloschen: Deck, Joachim, Frankfurt/Main, *XX.XX.XXXX; Dr. Ing. Kaiping, Peter, Osnabrück, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura beschränkt auf die Zweigniederlassung 60322 Frankfurt am Main: Dr.-Ing. Glowienka, Simon, Darmstadt, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Lentz, Thomas, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 18010 HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats vom 25.05.2021 ist zum Handelsregister eingereicht worden.
HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats vom 25.05.2021 ist zum Handelsregister eingereicht worden.
Veränderungen
HRB 18010 HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Geändert und konkrete Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt, nun: Vorstandsvorsitzender: Rasehorn, Jörg, …
HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Geändert und konkrete Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt, nun: Vorstandsvorsitzender: Rasehorn, Jörg, Magdeburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun: Vorstand: Eustrup, Heinrich, Braunschweig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Konkrete Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt: Vorstand: Fiedler, Erik-Reinhard, Westerkappeln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 18010 HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Prokura erloschen: Pogacar, Petra, Pinneberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Prokura erloschen: Pogacar, Petra, Pinneberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 18010 HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2020 sowie…
HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.08.2020 mit der pbr Eustrup Architekten GmbH mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRB 4601) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 18010 HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Prokura erloschen: Lückemeyer, Hartmut, Bissendorf, *XX.XX.XXXX. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist z…
HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Prokura erloschen: Lückemeyer, Hartmut, Bissendorf, *XX.XX.XXXX. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
Veränderungen
HRB 18010 HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Prokura erloschen: Grieger, Nils, München, *XX.XX.XXXX; Rahrbach, Christoph, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Prokura erloschen: Grieger, Nils, München, *XX.XX.XXXX; Rahrbach, Christoph, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 18010 HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Prokura erloschen: Horn, Ragnar, Heinsberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Prokura erloschen: Horn, Ragnar, Heinsberg, *XX.XX.XXXX.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 18010 HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
Veränderungen
HRB 18010 HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Nicht mehr Vorstand: Affüpper, Sven, Wuppertal, *XX.XX.XXXX.
HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Nicht mehr Vorstand: Affüpper, Sven, Wuppertal, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 18010 HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Büro Hamburg, 20354 Hamburg, Geschäftsanschrift: Große Bleich…
HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Büro Hamburg, 20354 Hamburg, Geschäftsanschrift: Große Bleichen 19, 20354 Hamburg; Büro Stuttgart, 70372 Stuttgart, Geschäftsanschrift: Daimlerstraße 92, 70372 Stuttgart; Zweigniederlassung München, 80687 München, Geschäftsanschrift: Elsenheimerstraße 57, 80687 München; 80687 München, Geschäftsanschrift: Elsenheimerstraße 57, 80687 München.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 18010 HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Es wurde eine neue Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Es wurde eine neue Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
Veränderungen
HRB 18010 HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Daten der Zweigniederlassung Düsseldorf geändert, nun: Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Büro D…
HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Daten der Zweigniederlassung Düsseldorf geändert, nun: Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Büro Düsseldorf, 40211 Düsseldorf, Geschäftsanschrift: Oststraße 10, 40211 Düsseldorf. Prokura erloschen: Dipl.-Ing. Ritter, Udo, Belm, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 18010 HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Die Hauptversammlung vom 23.05.2018 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Vorstand; Zusammensetzung und Geschäftso…
HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Die Hauptversammlung vom 23.05.2018 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Vorstand; Zusammensetzung und Geschäftsordnung) sowie die Änderung in § 7 (Vorstand; Zustimmungspflichtige Geschäfte) beschlossen. Prokura erloschen: Deeken, Rainer, Berlin, *XX.XX.XXXX; Nülle, Andreas, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 18010 HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung München, 81241 München, Geschäftsanschrift…
HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung München, 81241 München, Geschäftsanschrift: Pasinger Bahnhofsplatz 4, 81241 München. Einzelprokura beschränkt auf die Zweigniederlassung 81241 München: Grieger, Nils, München, *XX.XX.XXXX. Prokura geändert: Einzelprokura beschränkt auf die Zweigniederlassung 40215 Düsseldorf: Horn, Ragnar, Heinsberg, *XX.XX.XXXX; Rahrbach, Christoph, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura beschränkt auf die Hauptniederlassung: Lückemeyer, Hartmut, Bissendorf, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Liebe, Raymond, Münster, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen beschränkt auf die Zweigniederlassung 20095 Hamburg: Pogacar, Petra, Pinneberg, *XX.XX.XXXX.
Berichtigungen
HRB 18010 HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, als Vorstand ausgeschieden: Vorstand: Hesse, Dietmar, Osnabrück…
HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, als Vorstand ausgeschieden: Vorstand: Hesse, Dietmar, Osnabrück, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 18010 HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Bestellt als Vorstand: Affüpper, Sven, Wuppertal, *XX.XX.XXXX; Rasehorn, Jörg, Magdeburg, *XX.XX.XXXX, jeweils ei…
HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Bestellt als Vorstand: Affüpper, Sven, Wuppertal, *XX.XX.XXXX; Rasehorn, Jörg, Magdeburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Partner: Hesse, Dietmar, Osnabrück, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Vorstand: Dr. Ing. Kaiping, Peter, Osnabrück, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Hesse, Dietmar, Osnabrück, *XX.XX.XXXX; Dr. Ing. Kaiping, Peter, Osnabrück, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Dipl.-Ing. Greve, Dieter, Hörstel, *XX.XX.XXXX; Rasehorn, Jörg, Magdeburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 18010 HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Zweigniederlassung unter gleicher Firma in: 81241 München, Geschäftsanschrift: Pasinger Bahnhofsplatz 4, 81241 Mü…
HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Zweigniederlassung unter gleicher Firma in: 81241 München, Geschäftsanschrift: Pasinger Bahnhofsplatz 4, 81241 München.
Veränderungen
HRB 18010 HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. 60322 Frankfurt, Geschäftsanschrift: Fürstenbergerstr. 3-9, 60322 Frankfurt am Main. geändert, nun: Zweigniederla…
HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. 60322 Frankfurt, Geschäftsanschrift: Fürstenbergerstr. 3-9, 60322 Frankfurt am Main. geändert, nun: Zweigniederlassung unter gleicher Firma in: 60322 Frankfurt am Main, Geschäftsanschrift: Eschersheimer Landstr. 14, 60322 Frankfurt am Main. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Walter, Michael, Osnabrück, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura beschränkt auf die Hauptniederlassung: Korthals, Peter, Hasbergen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen beschränkt auf die Zweigniederlassung 10243 Berlin: Deeken, Rainer, Berlin, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen beschränkt auf die Zweigniederlassung 40215 Düsseldorf: Horn, Ragnar, Heinsberg, *XX.XX.XXXX; Rahrbach, Christoph, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen beschränkt auf die Zweigniederlassung 39114 Magdeburg: Köppe, Christian, Magdeburg, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Reichau, Andreas, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
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HRB 18010 HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2015 sowie…
HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 21.12.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.12.2015 mit der nplus Gesellschaft für Baumangement mbH mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRB 204624) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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HRB 18010 HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Nicht mehr Vorstand: Rohling, Martin, Osnabrück, *XX.XX.XXXX.
HRB 18010: pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Nicht mehr Vorstand: Rohling, Martin, Osnabrück, *XX.XX.XXXX.
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HRB 18010 HRB 18010:pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück.Die Hauptversammlung vom 22.05.2014 hat die Änderung der Satzung in Ziffer I, § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und …
HRB 18010:pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück.Die Hauptversammlung vom 22.05.2014 hat die Änderung der Satzung in Ziffer I, § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und Ziffer III, § 7 (Vorstand) beschlossen.
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HRB 18010 HRB 18010:PBR Planungsbüro Rohling Aktiengesellschaft Architekten und Ingenieure, Osnabrück, Rheiner Landstraße 9, 49076 Osnabrück.Neue Firma: pbr Planungsbüro Rohling AG. Änderung zur Geschäftsanschrift: Al…
HRB 18010:PBR Planungsbüro Rohling Aktiengesellschaft Architekten und Ingenieure, Osnabrück, Rheiner Landstraße 9, 49076 Osnabrück.Neue Firma: pbr Planungsbüro Rohling AG. Änderung zur Geschäftsanschrift: Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück. Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Büro Hamburg, 20095 Hamburg, Geschäftsanschrift: Dornbusch 2, 20095 Hamburg; Büro Stuttgart, 70597 Stuttgart, Geschäftsanschrift: Löwenstraße 100, 70597 Stuttgart. Prokura erloschen: Dipl.-Ing. Zitscher, Michael, Weddingstedt, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura beschränkt auf die Zweigniederlassung 20095 Hamburg: Maul, Alexander, Hamburg, *XX.XX.XXXX.

Angezeigt wird eine begrenzte Auswahl der neuesten sicher zugeordneten Bekanntmachungen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.