Unternehmen
Stammdaten
- Firma
- PBG Nordwest GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Sitz
- Papenburg
- Geschäftsanschrift
- Moorstr. 1, 26871 Papenburg
Handelsregister · HRB 121495 früher Amtsgericht Meppen
PBG Nordwest GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Amtsgericht Osnabrück
Unternehmen
Registerblatt
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Absatz 2 WPO, insbesondere - die Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstigen Institutionen - die Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen, wie die Prüfung von Plänen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten - die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten - die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Aufbau - und der Ablauforganisation, die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung - die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen - die Prüfung von EDV-Systemen und die damit zusammenhängende Beratung - die Tätigkeit als Sachverständige und die Erstellung von Gutachten. Die Gesellschaft schafft die für den Gesellschaftsgegenstand nach Absatz 1 erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Unvereinbare Tätigkeiten nach dem Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer sind ihr nicht gestattet. Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten der auf ihren Gegenstand nach Abs. 1 anzuwendenden Berufsrechte (nachfolgend auch: anzuwendende Berufsrechte) nicht zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die für sie tätigen Angehörigen der von ihr ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1 Absatz 2 genannten Sitz eine berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben der anzuwendenden Berufsrechte sind zu erfüllen; insbesondere hat zumindest ein Geschäftsführer, der Wirtschaftsprüfer ist, seine berufliche Niederlassung am Sitz der Gesellschaft zu haben (§ 28 Absatz 1 Satz 4 WPO). Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben; ausgenommen ist die Beteiligung an Steuerberatungsgesellschaften. Die Gesellschaft darf weitere Zweigniederlassungen im Sinne von § 3 Absatz 3 WPO errichten, sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten die Voraussetzungen nach dem anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind (§ 47 WPO).
Leitung und Vertretung
Aschendorf
einzelvertretungsberechtigtWalchum
einzelvertretungsberechtigtBorken
Vreden
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenWeitere Registerangaben
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.