Ist nur eine Person zum Vorstand bestellt, vertritt diese den Verein gerichtlich und außergerichtlich stets allein. Besteht der Vorstand aus mehreren Vorstandsmitgliedern, so wird der Verein von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinschaftlich vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, daß folgende Rechtsgeschäfte der vorherigen Zustimmung des Beirats bedürfen: Auswahl und Beauftragung der Prüfer des Vereins; Abschluss und Beendigung von Verträgen mit externen Dienstleistern mit einer jährlichen Verpflichtung von über 50.000,- EUR; Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundeigentum und grundstücksgleichen Rechten; Investitionen (Güter des Anlagevermögens) im Einzelfall von mehr als 25.000,- EUR; Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder ähnlichen Haftungen, falls das Haftungsrisiko 25.000,- EUR übersteigt; Übernahme sonstiger schuldrechtlicher Verpflichtungen außerhalb des laufenden Geschäfts, soweit sie im Einzelfall 50.000,- EUR übersteigen; bei entsprechenden Verträgen, die den Verein länger als ein Jahr verpflichten, gilt als Wertgrenze ein Betrag von 25.000,- EUR, bezogen auf die jährlich anfallende Belastung;
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bernhard Brugger
München
Vorstand
Martin Dallmeier
Regensburg
Vorstand
Michael Brell
Bochum
Vorstand
Peter Keitel
Mönkloh
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.02.2000 zuletzt geändert am 06.03.2000
Im schriftlichen Umlaufverfahren vom 30.10.2002, das am 13.11.2002 abgeschlossen worden ist, wurde die Neufassung der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2003 hat die Änderung des § 9 Absatz 1 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.11.2004 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck des Vereins), 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), 7 (Rabattverwaltung), 9 (Vorstand), 16 (Aufgaben des Beirats) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.11.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 02.04.2014 hat die Änderung der §§ 3 Abs. 3 und 5 nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.11.2014 hat die Änderung des § 7 (Rabattverwaltung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 01.07.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.03.2025 hat die Änderung der §§ 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), 6 (Gründungsmitglieder, Sonderrechte) und 7 (Rabattverwaltung) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 01.03.2000. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 3 So, Änderungsbeschlüsse Bl. 5 und 9 So.