Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen, b) die Gewährung von Krediten aller Art, c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften, d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs, e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten, f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung, g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten, h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Richard Böger
Paderborn
Vorstand
Jürgen Reineke
Paderborn
Prokurist(in)
Elmar Karweg
Warburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Stefan Fecke
Borchen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Wolfgang Schütte
Büren
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Holger Freitag
Salzkotten
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Manuel Sonntag
Salzkotten
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Befugnis im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen und mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 17.02.1972 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Generalversamlung vom 10.09.2002 geändert.
Die Generalversammlung vom 18.06.2007 hat die Änderungen der Satzung in den §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), 5 (Kündigung), 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 7 (Ausscheiden durch Tod), 8 (Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft), 9 (Ausschluss), 11 (Rechte der Mitglieder), 12 (Pflichten der Mitglieder), 15 (Vertretung), 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 17 (Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat), 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), 19 (Willensbildung), 22 (Aufgaben und Pflichten), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), 31 (Mehrheitserfordernisse), 33 (Abstimmung und Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift), 42 (Jahresabschluss), 43 (Verwendung des Jahresüberschusses) und 46 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 21.05.2012 hat eine Änderung der Satzung in § 10 (Auseinandersetzung) u. § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 12.06.2023 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 9 (Ausschluss), § 10 (Auseinandersetzung), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 14 (Leitung der Genossenschaft), § 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 19 (Willensbildung), § 22 (Aufgaben und Pflichten), § 23 (Gemeinsame Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 29 (Versammlungsleitung), § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 31 ((mit Ausnahme Absatz 3) Mehrheitserfordernisse), § 33 (Abstimmung und Wahlen), § 34 (Auskunftsrecht), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 36 (Teilnahme der Verbände), § 39 (Andere Ergebnisrücklagen), § 40 (Beschränkte Nachschusspflicht), § 42 (Jahresabschluss des Lagebericht) und § 45 (Liquidation) sowie die Einfügung von § 36 a (Virtuelle Versammlung, hybride Versammlung und Versammlung im gestreckten Verfahren), von § 36 b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassusng einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Generalversammlung) sowie von § 36 c (Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 28.02.1972 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.09.2003.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.