Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern. Jeder dieser Vorstandsmitglieder ist einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Name des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Vorstand ist berechtigt Einzelausgaben bis zu 1.000,00 EUR zu beschließen. Ausgaben über diesen Betrag hinaus, bedürfen einer Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Laufende Ausgaben sind davon nicht betroffen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Vanessa Jaqueline Back
St. Leon-Rot
Vorstand
Lisa Künstler
St. Leon-Rot
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.06.2025 mit Änderung vom 27.10.2025.
Freitext
Satzung: Sonderband 1 Blatt 25-30
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