Handelsregister · HRB 257329
Chronologischer Auszug
Pavlin Markov UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Pavlin Markov UG (haftungsbeschränkt) b) München Geschäftsanschrift: Hansastr. 8, 80686 München c) Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Trockenbau, Innenausbau, Akkustikbau, Büro- und Gebäudereinigung, Abbruch- und Rückbauarbeiten, (Wohnungs-) Entrümpelung sowie Transporte bis 3,5 t. | 300,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. b) Geschäftsführer: Markov, Pavlin, München, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 14.05.2020. | a) 24.06.2020 Hofschuster | |
| 2 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 12.05.2021 (Az. 1500 IN 1061/21) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 20.05.2021 Lohner | ||||
| 3 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 25.06.2021 (Az. 1500 IN 1061/21) aufgehoben worden. | a) 02.07.2021 Lohner | ||||
| 4 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 25.05.2022 (Az. 1504 IN 799/22) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 02.06.2022 Lohner | ||||
| 5 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 26.08.2022 (Az. 1504 IN 799/22) aufgehoben worden. | a) 01.09.2022 Lohner |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.