Die Übernahme von Planungsaufgaben für den Hochbau, die Erstellung und Ausführung von Bauzeichnungen/Bauplänen, das Erbringen sonstiger Dienstleistungen für Architekten und Ingenieure sowie der Betrieb eines Bauunternehmens für Hochbau.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Jakob Tekin
Linden
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 06.01.2017
Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und in § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
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