Handelsregister · VR 37

Chronologischer Auszug

Paulinenhaus Krankenanstalt e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Paulinenhaus Krankenanstalt e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei
Mitgliedern, dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten
Vorsitzenden, die den Verein gemeinschaftlich gerichtlich
und außergerichtlich vertreten.

b)
erster Vorsitzender:

1.
Fixson, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweiter Vorsitzender:

2.
Dr. Beyer, Horst, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 24.04.1902, zuletzt
geändert und neu gefasst am 15.07.2004.
a)
01.11.2006
Tuma
b)
Satzung Bl.
39-44
Beschluss Bl. 37

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei
Mitgliedern, dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten
Vorsitzenden, die den Verein gemeinschaftlich gerichtlich
und außergerichtlich vertreten. Jedem Vorstandsmitglied
kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden.Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.09.2012 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
14.01.2013
Dambietz
b)
Satzung Bl.
87-95
Beschluss Bl.
76-86
3b)
Nicht mehr erster Vorsitzender:
1. Fixson, Wolfgang

erster Vorsitzender:
3.
Schramm, Armin-Matthias, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
18.03.2016
Müller
4b)
Nicht mehr zweiter Vorsitzender:
2. Dr. Beyer, Horst

zweiter Vorsitzender:
4.
Menninger, Oswald, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
15.03.2019
Hanney
5a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus aus drei,
mindestens aber aus zwei Mitgliedern, dem Vorsitzenden
und ein oder zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Jedem Vortstandsmitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung Alleinvertretungsbefugnis eingeräumt werden.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.10.2019 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
13.01.2020
Berg
b)
Satzung
Bl.140-149 Bd. 3
Beschluss
Bl.131-136 Bd. 3
6b)
Änderung zu Nr. 4:
neue Funktionsbezeichnung nach Satzungsneufassung.
Vorstandsmitglied:
Menninger, Oswald, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
13.01.2020
Berg
7b)
Vorstandsmitglied:
5.
Decker, Christoph, *XX.XX.XXXX, Berlin

besonderere Vertreterin gem. § 30 BGB:
6.
Drischmann, Birgit, *XX.XX.XXXX, Berlin
umfasst die Aufgabe, die laufenden verwaltungsmäßigen
Aufgaben des Vereins zu erledigen; in dieser Funktion
obliegt ihr auch die laufende Abstimmung zwischen dem
Verein und seinen Tochtergesellschaften und Sie ist dazu
auch zur Geschäftsführerin der Tochtergesellschaften Paulinenkrankenhaus gGmbH durch den Vorstand zu bestellen. Ferner hat die Besondere Vertreterin die Aufgabe, die
dem Vereinsvorstand obliegenden Angelegenheiten für
den Vorstand vorzubereiten.
a)
05.05.2020
Dambietz
8b)
Änderung zu Nr. 6:
Änderung des Aufgabenkreises.
besonderere Vertreterin gem. § 30 BGB:
Drischmann, Birgit
umfasst die Aufgabe, die laufenden verwaltungsmäßigen
Aufgaben des Vereins zu erledigen; in dieser Funktion
obliegt ihr auch die laufende Abstimmung zwischen dem
Verein und seinen Tochtergesellschaften. Ferner hat die
Besondere Vertreterin die Aufgabe, die dem Vereinsvorstand obliegenden Angelegenheiten für den Vorstand vorzubereiten.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.02.2023 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Aufgabe des Vereins) beschlossen.
a)
22.09.2023
Berg
b)
Protokoll
Bl.27-33 (8-18)
Bd. 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.