Die Vermögensverwaltung jeglicher Art und die Beteiligung an Unternehmen sowie alle Geschäfte, die mit dem gesamten Gegenstand zusammenhängen, ausgenommen Bankgeschäfte
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Wolfgang Hummel
Schwaikheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21.02.1996 mit Nachtrag vom 15.05.1996
Insolvenz
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft ist mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.09.2006.