Handelsregister · HRB 4281

Chronologischer Auszug

Paul Hahn, Bauelemente GmbH · Amtsgericht Marburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 30.01.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Paul Hahn, Bauelemente GmbH

b)
Schrecksbach

c)
Handel, Vertrieb und Verarbeitung sowie
Montage von Holz-, Kunststoff- und
Metallbauelementen aller Art. Die
Gesellschaft ist berechtigt, aufgrund eines
Gesellschafterbeschlusses andere
Erzeugnisse herzustellen, zu bearbeiten, zu
erwerben und zu vertreiben.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Geschäftsführer:
Hahn, Paul, Schrecksbach
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 09.02.1979
a)
23.09.2002
Turan

b)
Tag der ersten
Eintragung: 17.12.1979
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG v.A.w. eingetragen
als
Geschäftsanschrift:
Am Bleichplatz 5, 34637 Schrecksbach
a)
12.11.2009
Fulton

b)
Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.