Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Paul Bungartz GmbH & Co. Kommanditgesellschaft in Düsseldorf.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung kann bei mehreren Geschäftsführern einzelnen oder allen von ihnen die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft allein zu vertreten. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung kann ferner ein jeder Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Frank Bungartz
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Michael Schwanse
Essen
Einzelprokura Prokurist(in)
Botond Barabás
Düsseldorf
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18. November 1966 mit Änderung vom 4. Dezember 1995
Die Gesellschafterversammlung hat am 16.12.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 200.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 102.258,38 um EUR 2.741,62 auf EUR 105.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) entsprechend sowie weiter in § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) zu ändern.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.12.1966 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.12.2001.
Gesellschaftsvertrag Blatt 51 Sonderband
Beschluss Blatt 71 f. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 77 ff. Sonderband
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