Unternehmen
Stammdaten
- Firma
- PATRIZIA Real Assets Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Sitz
- Hamburg
- Geschäftsanschrift
- Burchardstraße 14, 20095 Hamburg
- Kapital
- 10.000.200,00 EUR
Handelsregister · HRB 79685
PATRIZIA Real Assets Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Hamburg
Unternehmen
Registerblatt
Tätigkeit
(1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB; b) offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: (i) die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 genannten Vermögensgegenstände, mit Ausnahme der in Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe a), c) und h) bis i) genannten, sowie (ii) Vermögensgegenstände nach § 284 Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe g) KAGB, jedoch nur, soweit diese ausschließlich in die in diesem Absatz 2 genannten Vermögensgegenstände investieren, (iii) Vermögensgegenstände i.S.d. § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Nr 4 Buchstabe a) und Nr. 6 KAGB, sowie (iv) Vermögensgegenstände i.S.d. § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe b) und Nr. 5 KAGB innerhalb der dort jeweils genannten Anlagegrenzen; sowie c) allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB -, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: (i) die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, mit Ausnahme der in Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe a), c) und h) bis i) genannten, (ii) Vermögensgegenstände nach § 284 Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe g) KAGB, jedoch nur, soweit diese ausschließlich in die in diesem Absatz 2 genannten Vermögensgegenstände investieren, (iii) Vermögensgegenstände i.S.d. § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 Buchstabe a) und Nr. 6 KAGB, sowie (iv) Vermögensgegenstände i.S.d. § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe b) und Nr. 5 KAGB innerhalb der dort jeweils genannten Anlagegrenzen. d) Geschlossene inländische SpeziaI-AIF gemäß der §§ 285 f. KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: (i) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland; (ii) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; (iii) Anteile an Investmentvermögen, jedoch nur, soweit diese ausschließlich in die in diesem Absatz 2 genannten Vermögensgegenstände investieren; (iv) Bankguthaben; (v) Geldmarktinstrumente; und (vi) Vermögensgegenstände gemäß vorstehendem Buchstaben b) Unterabsatz (iii) und (iv). (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. (4) Die Gesellschaft betreibt folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten i.S.d. § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), jedoch nur insoweit, als sich diese Tätigkeit auf Vermögensgegenstände bezieht, die die Gesellschaft für eines der vorgenannten Investmentvermögen erwerben dürfte; b) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes; d) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes (Anlagevermittlung); e) den Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen; f) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Paragraphen genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind.
Vertretung
Leitung und Vertretung
Igling
Gesamtprokura gemeinsam mit einem GeschäftsführerHamburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem GeschäftsführerMainz
Gesamtprokura gemeinsam mit einem GeschäftsführerMelbeck
Gesamtprokura gemeinsam mit einem GeschäftsführerLeidersbach
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenHohenlockstedt
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenvertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung;Hamburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenHamburg
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenvertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung;München
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenMünchen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenKarben
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenHofheim am Taunus
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAhrensburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenHamburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenMünchen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenDarmstadt
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenKirchhain
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenvertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung;Berlin
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenFrankfurt am Main
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenHamburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenBerlin
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenBerlin
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenGinsheim-Gustavsburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenHattersheim
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenMünchen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenBerlin
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenBerlin
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenStahnsdorf
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenBruxelles, Brussel
München
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenvertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung;Dreieich
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenHamburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenMünchen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenFriedberg
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenvertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung;Weitere Registerangaben
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