Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste, zweite und dritte Vorsitzende sowie bis zu acht weitere Personen. Der Verein wird durch je zwei Vorstandsmitglieder - darunter der erste, zweite oder dritte Vorsitzende - gemeinschaftlich vertreten. Zur Aufnahme von Darlehen in Höhe von 500,00 DEM und mehr bedarf der Vorstand eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.
Satzung Blatt 5-7 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 27.02.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 580 Amtsgericht Vechta getreten. Freigegeben am 31.10.2005.
Satzung
Satzung vom 05.01.1991
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