Handelsregister · VR 120613

Chronologischer Auszug

Partnerschaftsverein Neufahrn b. Freising - Gardolo e.V. · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Partnerschaftsverein Neufahrn b. Freising - Gardolo e.V.

b)
Neufahrn b. Freising, Landkreis Freising
a)
Der Verein wird durch die Vorstandsmitglieder vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, daß Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als
DM 1.000,-- der Zustimmung des Vereinsausschusses
bzw. der Mitgliederversammlung bedürfen.

b)
Geschäftsführer:
Singer, Rudolf, Neufahrn, *XX.XX.XXXX
Geschäftsführer:
Lutz, Gabriele, Neufahrn, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 23.07.1996
a)
24.02.2006
Pfab

b)
Tag der ersten Eintragung:
21.02.1997.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2a)
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, daß Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als
EUR 2.000,-- der Zustimmung des Vereinsausschusses
bzw. der Mitgliederversammlung bedürfen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 01.07.2008 hat die Änderung der §§ 8 (Vorstand) und 9
(Vereinsausschuß) der Satzung beschlossen.
a)
05.11.2008
Brunner
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.07.2010 hat die Änderung des § 8 (Vorstand) der
Satzung beschlossen.
a)
12.10.2010
Brunner

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 6
SB.
4b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Lutz, Gabriele, Neufahrn, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Lutz, Hans-Rüdiger, Neufahrn, *XX.XX.XXXX
Kraft Amtes:
Vorstand:
Singer, Rudolf, Neufahrn, *XX.XX.XXXX
a)
14.09.2011
Brunner
5a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt:
Die beiden Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in
der Weise beschränkt, daß Rechtsgeschäfte im Wert von
mehr als EUR 2.000,-- der Zustimmung des
Vereinsausschusses bzw. der Mitgliederversammlung
bedürfen.

b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Singer, Rudolf, Neufahrn, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Auinger, Manuela, Neufahrn, *XX.XX.XXXX
a)
20.08.2014
Kiefer
6a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.07.1997 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck des
Vereins) und 14 (Auflösung des Vereins),
die Mitgliederversammlung vom 17.06.2016 hat die Änderung § 8 (Vorstand), 9
(Vereinsausschuss) und 10 (Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
a)
17.01.2017
Kiefer

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 14
SB.
7a)
17.01.2017
Kiefer

b)
Berichtigung von Eintrag Nr. 6:
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 20
SB.
8b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Lutz, Hans-Rüdiger, Neufahrn, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Hundscheid, Hubertus, gen. Hubert, Neufahrn,
*XX.XX.XXXX
a)
02.05.2017
Kiefer
9b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Auinger, Manuela, Neufahrn, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Lutz, Hans-Rüdiger, Neufahrn, *XX.XX.XXXX
a)
21.12.2017
Kiefer
10b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Lutz, Hans-Rüdiger, Neufahrn, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Francescato, Petra, Neufahrn, *XX.XX.XXXX
a)
09.02.2021
Kiefer
11a)
Der 1. Vorsitzende und sein Stellvertreter vertreten den
Verein gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in folgender
Weise beschränkt:
Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als EUR 3.000,-- , die
mit Ausgaben verbunden sind, sind für den Verein nur
verbindlich wenn die Zustimmung des
Vereinsausschusses bzw. der Mitgliederversammlung
hierzu eingeholt ist nach folgender Maßgabe:
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die mit
Ausgaben verbunden sind, ist der Vereinsausschuss bis
zum Höchstbetrag von 5.000,00 EUR zuständig. Darüber
hinaus ist die Entscheidung der Mitgliederversammlung
erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.06.2023 hat die Änderung der §§ 7 (Organe des
Vereins), 8 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
a)
19.06.2024
Kiefer

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 32
SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.