Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.Der Vorstand kann Verbindlichkeiten bis zur Höhe von 1000 EUR eingehen, das Eingehen von Verbindlichkeiten die diesen Betrag übersteigen, bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jürgen Kleinhans
Limburgerhof
Vorstand
Reinhardt Hähndel
Limburgerhof
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 08.11.2005, gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 11.05.2006 neu gefasst und am 06. 07. 2006 in den §§ 3,7 geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 06.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand) und § 8 (Rechnungsprüfung) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden und dem/der stellvertretenden Vorsitzenden.
Freitext
Satzung Bl.27 - 31, Anm. Bl. 1, 2
Fall 2
Fall 3
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