Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Schatzmeister.
Die Beschlussfassung des Vorstands obliegt einem auf fünf bis zehn Mitglieder erweiterten Vorstand. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des die Sitzung leitenden Vorstandsmitglieds.
Tag der ersten Eintragung: 22.03.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Anmeldung Blatt 5 ff. Sonderband
Satzung Blatt 6 - 10 Sonderband
Eintr. Vfg. Blatt 39 Hb
Anmeldung Blatt 13 Sonderband
Anmeldung Blatt 20 Sonderband
Beschluss Blatt 24 Sonderband
Satzung Blatt 26 - 28 Sonderband
Anmeldung Blatt 31 Sonderband
Beschluss Blatt 30, 36 - 39 Sonderband
Anmeldung Blatt 41 Sonderband
Beschluss Blatt 44 Sonderband
Anmeldung Blatt 45 Sonderband
Satzung
Satzung vom 07.12.1989 zuletzt geändert am 29.11.1999
Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 8 Abs. 4 (Mitgliederversammlung), 9 Abs. 1 (Mitgliedsbeiträge)sowie die Neueinfügung der §§ 11 (Datenschutz) und 12 (Geltung der Satzung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.