Handelsregister · VR 786

Registerinformationen

Partnerschaftsverein Kronberg/Ballenstedt e.V. · Amtsgericht Königstein

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Partnerschaftsverein Kronberg/Ballenstedt e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Kronberg im Taunus

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 786
Gericht
Amtsgericht Königstein
Letzte Eintragung
24.01.2022
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Brigitte Möller

Kronberg im Taunus

Vorstand

Ursula Philippi

Kronberg im Taunus

Vorstand

Daniela Münch

Kronberg im Taunus

Vorstand

Camilla Burk

Kronberg im Taunus

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Schatzmeister.
  • Die Beschlussfassung des Vorstands obliegt einem auf fünf bis zehn Mitglieder erweiterten Vorstand. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des die Sitzung leitenden Vorstandsmitglieds.
  • Tag der ersten Eintragung: 22.03.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Anmeldung Blatt 5 ff. Sonderband
  • Satzung Blatt 6 - 10 Sonderband
  • Eintr. Vfg. Blatt 39 Hb
  • Anmeldung Blatt 13 Sonderband
  • Anmeldung Blatt 20 Sonderband
  • Beschluss Blatt 24 Sonderband
  • Satzung Blatt 26 - 28 Sonderband
  • Anmeldung Blatt 31 Sonderband
  • Beschluss Blatt 30, 36 - 39 Sonderband
  • Anmeldung Blatt 41 Sonderband
  • Beschluss Blatt 44 Sonderband
  • Anmeldung Blatt 45 Sonderband

Satzung

  • Satzung vom 07.12.1989 zuletzt geändert am 29.11.1999
  • Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 8 Abs. 4 (Mitgliederversammlung), 9 Abs. 1 (Mitgliedsbeiträge)sowie die Neueinfügung der §§ 11 (Datenschutz) und 12 (Geltung der Satzung) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.