Handelsregister · HRB 5972
Chronologischer Auszug
Parkwohnstift Arnstorf Hausgemeinschaften GmbH · Amtsgericht Landshut
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Parkwohnstift Arnstorf Hausgemeinschaften GmbH b) Arnstorf c) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige (§ 53 AO) und gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO). Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind und die Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Hauswirtschaftshilfe. Der Satzungszweck wird, soweit mildtätige Zwecke verfolgt werden, insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft das von der Parkwohnstift Arnstorf GmbH errichtete Altenwohnheim in Verwirklichung der Zielsetzungen der Hans Lindner Stiftung Arnstorf betreibt, ferner durch die Vornahme aller Tätigkeiten, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar zu fördern. Das von der Parkwohnstift Arnstorf GmbH errichtete Altenwohnheim ist eine soziale Einrichtung auf dem Gebiet der Alten- und Behindertenbetreuung sowie des Altenwohnens. Der Satzungszweck wird, soweit gemeinnützige Zwecke verfolgt werden, insbesondere durch die Aus- und Weiterbildung von Hauswirtschaftskräften verwirklicht. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Gartmeier, Edmund, Pfarrkirchen, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer: Reiter, Eva, Pfarrkirchen, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 15.11.2002 | a) 21.10.2003 Böhm b) Tag der ersten Eintragung: 08.01.2003. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 1-3 SB; | |
| 2 | c) 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige (§ 53 AO) und gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, die Überlassung von Mitarbeitern an die Parkwohnstift Arnstorf GmbH und die Förderung der Aus-, Fortund Weiterbildung in der Hauswirtschaft und Altenpflege. 3. Der Satzungszweck wird, soweit mildtätige Zweckeverfolgt werden, insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft das von der Parkwohnstift Arnstorf GmbH errichtete Altenwohnheim in Verwirklichung der Zielsetzungen der Hans Lindner Stiftung Arnstorf betreibt, durch Überlassung von Mitarbeitern zur Erfüllung mildtätiger Zwecke, ferner durch die Vornahme aller Tätigkeiten, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar zu fördern. Das von der Parkwohnstift Arnstorf GmbH errichtete Altenwohnheim ist eine soziale Einrichtung auf dem Gebiet der Alten- und Behindertenbetreuung sowie des Altenwohnens. Der Satzungszweck wird, soweit gemeinnützige Zwecke verfolgt werden, insbesondere durch Überlassung von Mitarbeitern zur Erfüllung gemeinnütziger Zwecke und die Aus- und Weiterbildung von Hauswirtschafts- und Altenpflegekräften verwirklicht. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf niemanddurch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältinismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft des öffentlichen Rechts zurVerwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2003 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. | a) 13.01.2004 Kaletta b) Satzung SB 6 | |||
| 3 | b) Bestellt: Geschäftsführer: Sonderfeld, Arno, Arnstorf, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Aigner, Maria, Arnstorf, *XX.XX.XXXX Schaitl, Helmut, Arnstorf, *XX.XX.XXXX | a) 31.01.2007 Hastreiter | |||
| 4 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gartmeier, Edmund, Pfarrkirchen, *XX.XX.XXXX | a) 26.06.2007 Hastreiter | ||||
| 5 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Sonderfeld, Arno, Arnstorf, *XX.XX.XXXX Bestellt: Geschäftsführer: Schaitl, Helmut Alois, Arnstorf, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Schaitl, Helmut, Arnstorf, *XX.XX.XXXX | a) 16.04.2008 Hastreiter | |||
| 6 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Reiter, Eva, Pfarrkirchen, *XX.XX.XXXX | a) 10.10.2008 Hastreiter | ||||
| 7 | b) Geschäftsanschrift: Schönauerstr. 19, 94424 Arnstorf | b) Bestellt: Geschäftsführer: Aigner, Maria, Arnstorf, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Aigner, Maria, Arnstorf, *XX.XX.XXXX | a) 24.06.2009 Hastreiter | ||
| 8 | b) Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Schönauerstr. 21, 94424 Arnstorf c) 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige (§ 53 AO) und gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, die Überlassung von Mitarbeitern an die Parkwohnstift Arnstorf GmbH, die Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Hauswirtschaft und Altenpflege und die Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie die Unterstützung von Eltern, Alleinerziehenden und Familien bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Satzungszweck ist auch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. 3. Der Satzungszweck wird, soweit mildtätige Zwecke verfolgt werden, insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft das von der Parkwohnstift Arnstorf GmbH errichtete Altenwohnheim in Verwirklichung der Zielsetzungen der Hans Lindner Stiftung Arnstorf betreibt, durch Überlassung von Mitarbeitern zur Erfüllung mildtätiger Zwecke, ferner durch die Vornahme aller Tätigkeiten, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar zu fördern. Das von der Parkwohnstift Arnstorf GmbH errichtete Altenwohnheim ist eine soziale Einrichtung auf dem Gebiet der Alten- und Behindertenbetreuung sowie des Altenwohnens und der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Satzungszweck wird, soweit gemeinnützige Zwecke verfolgt werden, insbesondere durch Überlassung von Mitarbeitern zur Erfüllung gemeinnütziger Zwecke und die Aus- und Weiterbildung von Hauswirtschafts- und Altenpflegekräften sowie durch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege verwirklicht, ebenso durch das Betreiben einer Kinderkrippe für Kinder im Alter von 0-3 Jahren, die Betreuung und Förderung von Kindern im Alter von 3-10 Jahren sowie von Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres verwirklicht. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2011 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) der Satzung beschlossen. | a) 21.12.2011 Kolb | |||
| 9 | c) 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige (§ 53 AO) und gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, die Überlassung von Mitarbeitern an die Parkwohnstift Arnstorf GmbH, die Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Hauswirtschaft und Altenpflege und die Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie die Unterstützung von Eltern, Alleinerziehenden und Familien bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Satzungszweck ist auch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. 3. Der Satzungszweck wird, soweit mildtätige Zwecke verfolgt werden, insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft das von der Parkwohnstift Arnstorf GmbH errichtete Altenwohnheim in Verwirklichung der Zielsetzungen der Hans Lindner Stiftung Arnstorf betreibt, durch Überlassung von Mitarbeitern zur Erfüllung mildtätiger Zwecke, ferner durch die Vornahme aller Tätigkeiten, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar zu fördern. Das von der Parkwohnstift Arnstorf GmbH errichtete Altenwohnheim ist eine soziale Einrichtung auf dem Gebiet der Alten- und Behindertenbetreuung sowie des Altenwohnens und der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Satzungszweck wird, soweit gemeinnützige Zwecke verfolgt werden, insbesondere durch Überlassung von Mitarbeitern zur Erfüllung gemeinnütziger Zwecke und die Aus- und Weiterbildung von Hauswirtschafts- und Altenpflegekräften sowie durch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege verwirklicht, ebenso durch das Betreiben einer Kinderkrippe für Kinder im Alter von 0-3 Jahren, die Betreuung und Förderung von Kindern im Alter von 3-10 Jahren sowie von Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres verwirklicht. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2013 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand der Gesellschaft), 4 (Stammkapital, Stammeinlage), 8 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung), 9 (Vermögensbindung)und 10 (Bekanntmachungen der Gesellschaft) der Satzung beschlossen. | a) 08.01.2014 Kolb | |||
| 10 | a) 1. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. 2. Die Gesellschaft kann für ein Einzelgeschäft einem, mehreren oder allen Geschäftsführern durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis erteilen, die Gesellschaft auch dann zu vertreten, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind. Die Vertretungsbefugnis der übrigen Geschäftsführer bleibt hiervon unberührt. 3. Für ein einzelnes Rechtsgeschäft können einzelne Geschäftsführer jeweils durch Beschluss der Gesellschafterversammlung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für den Fall, dass die Gesellschaft zu einer mehrgliedrigen Gesellschaft wird. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2014 hat die Änderung der §§ 5 (Vertretung der Gesellschaft) und 7 (Organe der Gesellschaft) der Satzung beschlossen. | a) 01.10.2014 Kolb | |||
| 11 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Schulhauser, Martina, Wallersdorf, *XX.XX.XXXX Bauer, Monika, Roßbach, *XX.XX.XXXX Rieder, Tobias, Arnstorf, *XX.XX.XXXX | a) 09.06.2021 Hastreiter | ||||
| 12 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Aigner, Maria, Arnstorf, *XX.XX.XXXX | a) 17.06.2021 Hastreiter |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.