Handelsregister · HRB 5972

Chronologischer Auszug

Parkwohnstift Arnstorf Hausgemeinschaften GmbH · Amtsgericht Landshut

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Parkwohnstift Arnstorf
Hausgemeinschaften GmbH

b)
Arnstorf

c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar mildtätige (§ 53 AO) und
gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO). Zweck
der Gesellschaft ist die selbstlose
Unterstützung von Personen, die infolge
ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind und die Förderung der
Aus-, Fort- und Weiterbildung in der
Hauswirtschaftshilfe. Der Satzungszweck
wird, soweit mildtätige Zwecke verfolgt
werden, insbesondere dadurch verwirklicht,
dass die Gesellschaft das von der
Parkwohnstift Arnstorf GmbH errichtete
Altenwohnheim in Verwirklichung der
Zielsetzungen der Hans Lindner Stiftung
Arnstorf betreibt, ferner durch die
Vornahme aller Tätigkeiten, die geeignet
sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar
zu fördern. Das von der Parkwohnstift
Arnstorf GmbH errichtete Altenwohnheim
ist eine soziale Einrichtung auf dem Gebiet
der Alten- und Behindertenbetreuung sowie
des Altenwohnens. Der Satzungszweck
wird, soweit gemeinnützige Zwecke verfolgt
werden, insbesondere durch die Aus- und
Weiterbildung von Hauswirtschaftskräften
verwirklicht. Die Gesellschaft ist selbstlos
tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Gartmeier, Edmund, Pfarrkirchen, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Reiter, Eva, Pfarrkirchen, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.11.2002
a)
21.10.2003
Böhm

b)
Tag der ersten
Eintragung: 08.01.2003.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 1-3 SB;
2c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar mildtätige (§ 53 AO) und
gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO). 2. Zweck
der Gesellschaft ist die selbstlose
Unterstützung von Personen, die infolge
ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind, die Überlassung von
Mitarbeitern an die Parkwohnstift Arnstorf
GmbH und die Förderung der Aus-, Fortund Weiterbildung in der Hauswirtschaft
und Altenpflege. 3. Der Satzungszweck
wird, soweit mildtätige Zweckeverfolgt
werden, insbesondere dadurch verwirklicht,
dass die Gesellschaft das von der
Parkwohnstift Arnstorf GmbH errichtete
Altenwohnheim in Verwirklichung der
Zielsetzungen der Hans Lindner Stiftung
Arnstorf betreibt, durch Überlassung von
Mitarbeitern zur Erfüllung mildtätiger
Zwecke, ferner durch die Vornahme aller
Tätigkeiten, die geeignet sind, den
Gesellschaftszweck unmittelbar zu fördern.
Das von der Parkwohnstift Arnstorf GmbH
errichtete Altenwohnheim ist eine soziale
Einrichtung auf dem Gebiet der Alten- und
Behindertenbetreuung sowie des
Altenwohnens. Der Satzungszweck wird,
soweit gemeinnützige Zwecke verfolgt
werden, insbesondere durch Überlassung
von Mitarbeitern zur Erfüllung
gemeinnütziger Zwecke und die Aus- und
Weiterbildung von Hauswirtschafts- und
Altenpflegekräften verwirklicht. 4. Die
Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur
für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Es darf niemanddurch
Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft
fremd sind, oder durch unverhältinismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden. Die
Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise einer
anderen, ebenfalls steuerbegünstigten
Körperschaft des öffentlichen Rechts
zurVerwendung zu steuerbegünstigten
Zwecken zuwenden.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2003 hat die
Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der
Satzung beschlossen.
a)
13.01.2004
Kaletta

b)
Satzung SB 6
3b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Sonderfeld, Arno, Arnstorf, *XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Aigner, Maria, Arnstorf, *XX.XX.XXXX
Schaitl, Helmut, Arnstorf, *XX.XX.XXXX
a)
31.01.2007
Hastreiter
4b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Gartmeier, Edmund, Pfarrkirchen, *XX.XX.XXXX
a)
26.06.2007
Hastreiter
5b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Sonderfeld, Arno, Arnstorf, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Geschäftsführer:
Schaitl, Helmut Alois, Arnstorf, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Schaitl, Helmut, Arnstorf, *XX.XX.XXXX
a)
16.04.2008
Hastreiter
6b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Reiter, Eva, Pfarrkirchen, *XX.XX.XXXX
a)
10.10.2008
Hastreiter
7b)
Geschäftsanschrift:
Schönauerstr. 19, 94424 Arnstorf
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Aigner, Maria, Arnstorf, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Aigner, Maria, Arnstorf, *XX.XX.XXXX
a)
24.06.2009
Hastreiter
8b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Schönauerstr. 21, 94424 Arnstorf
c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar mildtätige (§ 53 AO) und
gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO). 2. Zweck
der Gesellschaft ist die selbstlose
Unterstützung von Personen, die infolge
ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind, die Überlassung von
Mitarbeitern an die Parkwohnstift Arnstorf
GmbH, die Förderung der Aus-, Fort- und
Weiterbildung in der Hauswirtschaft und
Altenpflege und die Betreuung und
Förderung von Kindern und Jugendlichen
sowie die Unterstützung von Eltern,
Alleinerziehenden und Familien bei der
Betreuung von Kindern und Jugendlichen.
Satzungszweck ist auch die Förderung des
öffentlichen Gesundheitswesens und der
öffentlichen Gesundheitspflege. 3. Der
Satzungszweck wird, soweit mildtätige
Zwecke verfolgt werden, insbesondere
dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft
das von der Parkwohnstift Arnstorf GmbH
errichtete Altenwohnheim in Verwirklichung
der Zielsetzungen der Hans Lindner
Stiftung Arnstorf betreibt, durch
Überlassung von Mitarbeitern zur Erfüllung
mildtätiger Zwecke, ferner durch die
Vornahme aller Tätigkeiten, die geeignet
sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar
zu fördern. Das von der Parkwohnstift
Arnstorf GmbH errichtete Altenwohnheim
ist eine soziale Einrichtung auf dem Gebiet
der Alten- und Behindertenbetreuung sowie
des Altenwohnens und der Förderung des
öffentlichen Gesundheitswesens und der
öffentlichen Gesundheitspflege. Der
Satzungszweck wird, soweit gemeinnützige
Zwecke verfolgt werden, insbesondere
durch Überlassung von Mitarbeitern zur
Erfüllung gemeinnütziger Zwecke und die
Aus- und Weiterbildung von
Hauswirtschafts- und Altenpflegekräften
sowie durch die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege verwirklicht, ebenso
durch das Betreiben einer Kinderkrippe für
Kinder im Alter von 0-3 Jahren, die
Betreuung und Förderung von Kindern im
Alter von 3-10 Jahren sowie von
Jugendlichen bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres verwirklicht. 4. Die
Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur
für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Es darf niemand durch
Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden. Die
Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise einer
anderen, ebenfalls steuerbegünstigten
Körperschaft zur Verwendung zu
steuerbegünstigten Zwecken zuwenden.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2011 hat die
Änderung des § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) der Satzung
beschlossen.
a)
21.12.2011
Kolb
9c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar mildtätige (§ 53 AO) und
gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO). 2. Zweck
der Gesellschaft ist die selbstlose
Unterstützung von Personen, die infolge
ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind, die Überlassung von
Mitarbeitern an die Parkwohnstift Arnstorf
GmbH, die Förderung der Aus-, Fort- und
Weiterbildung in der Hauswirtschaft und
Altenpflege und die Betreuung und
Förderung von Kindern und Jugendlichen
sowie die Unterstützung von Eltern,
Alleinerziehenden und Familien bei der
Betreuung von Kindern und Jugendlichen.
Satzungszweck ist auch die Förderung des
öffentlichen Gesundheitswesens und der
öffentlichen Gesundheitspflege. 3. Der
Satzungszweck wird, soweit mildtätige
Zwecke verfolgt werden, insbesondere
dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft
das von der Parkwohnstift Arnstorf GmbH
errichtete Altenwohnheim in Verwirklichung
der Zielsetzungen der Hans Lindner
Stiftung Arnstorf betreibt, durch
Überlassung von Mitarbeitern zur Erfüllung
mildtätiger Zwecke, ferner durch die
Vornahme aller Tätigkeiten, die geeignet
sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar
zu fördern. Das von der Parkwohnstift
Arnstorf GmbH errichtete Altenwohnheim
ist eine soziale Einrichtung auf dem Gebiet
der Alten- und Behindertenbetreuung sowie
des Altenwohnens und der Förderung des
öffentlichen Gesundheitswesens und der
öffentlichen Gesundheitspflege. Der
Satzungszweck wird, soweit gemeinnützige
Zwecke verfolgt werden, insbesondere
durch Überlassung von Mitarbeitern zur
Erfüllung gemeinnütziger Zwecke und die
Aus- und Weiterbildung von
Hauswirtschafts- und Altenpflegekräften
sowie durch die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege verwirklicht, ebenso
durch das Betreiben einer Kinderkrippe für
Kinder im Alter von 0-3 Jahren, die
Betreuung und Förderung von Kindern im
Alter von 3-10 Jahren sowie von
Jugendlichen bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres verwirklicht. 4. Die
Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur
für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Gesellschafter
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln
der Gesellschaft. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden. Die Gesellschaft kann
ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls
steuerbegünstigten Körperschaft zur
Verwendung zu steuerbegünstigten
Zwecken zuwenden.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2013 hat die
Änderung der §§ 2 (Gegenstand der Gesellschaft), 4
(Stammkapital, Stammeinlage), 8 (Jahresabschluss,
Gewinnverwendung), 9 (Vermögensbindung)und 10
(Bekanntmachungen der Gesellschaft) der Satzung
beschlossen.
a)
08.01.2014
Kolb
10a)
1. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen vertreten. 2. Die
Gesellschaft kann für ein Einzelgeschäft einem,
mehreren oder allen Geschäftsführern durch
Gesellschafterbeschluss die Befugnis erteilen,
die Gesellschaft auch dann zu vertreten, wenn
mehrere Geschäftsführer bestellt sind. Die
Vertretungsbefugnis der übrigen Geschäftsführer
bleibt hiervon unberührt. 3. Für ein einzelnes
Rechtsgeschäft können einzelne
Geschäftsführer jeweils durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch für
den Fall, dass die Gesellschaft zu einer
mehrgliedrigen Gesellschaft wird.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2014 hat die
Änderung der §§ 5 (Vertretung der Gesellschaft) und 7
(Organe der Gesellschaft) der Satzung beschlossen.
a)
01.10.2014
Kolb
11Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Schulhauser, Martina, Wallersdorf, *XX.XX.XXXX
Bauer, Monika, Roßbach, *XX.XX.XXXX
Rieder, Tobias, Arnstorf, *XX.XX.XXXX
a)
09.06.2021
Hastreiter
12b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Aigner, Maria, Arnstorf, *XX.XX.XXXX
a)
17.06.2021
Hastreiter

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.