Handelsregister · HRB 3355
Chronologischer Auszug
Parkwohnstift Arnstorf GmbH · Amtsgericht Landshut
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Parkwohnstift Arnstorf GmbH b) Arnstorf c) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige (§ 53 AO) und gemeinnützige Zwecke ( § 52 AO). Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind und die Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Altenhilfe. Der Satzungszweck wird, soweit mildtätige Zwecke verfolgt werden, insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft das Parkwohnstift Arnstorf in Verwirklichung der Zielsetzung der Hans Lindner Stiftung Arnstorf betreibt, ferner durch die Vornahme aller Tätigkeiten, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar zu fördern. Das Parkwohnstift Arnstorf ist eine soziale Einrichtung auf dem Gebiet der Alten- und Behindertenbetreung sowie des Altenwohnens. Das Parkwohnstift war früher das Kreis-, Alten- und Pflegeheim des Landkreises Rottal-Inn. Der Satzungszweck wird, soweit gemeinnützige Zwecke verfolgt werden, insbesondere durch das Betreiben einer Pflegeschule zur Ausbildung und Weiterbildung von Altenpflegekräften verwirklicht. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden. | 50.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Gartmeier, Edmund, Verwaltungsangestellter, Pfarrkirchen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer: Reiter, Eva, Dietersburg, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 06.02.1993 zuletzt geändert am 24.04.2002 | a) 05.11.2003 Böhm b) Tag der ersten Eintragung: 16.03.1993. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 15-17 SB; | |
| 2 | b) Bestellt: Geschäftsführer: Sonderfeld, Arno, Arnstorf, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Aigner, Maria, Arnstorf, *XX.XX.XXXX Schaitl, Helmut, Arnstorf, *XX.XX.XXXX | a) 29.01.2007 Hastreiter | |||
| 3 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gartmeier, Eduard, Pfarrkirchen, *XX.XX.XXXX | a) 19.06.2007 Hastreiter | ||||
| 4 | b) Richtig ausgeschieden: Geschäftsführer: Gartmeier, Edmund, Verwaltungsangestellter, Pfarrkirchen | a) 25.06.2007 Hastreiter b) Eintragung laufende Nummer 3 von Amts wegen berichtigt. | ||||
| 5 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Sonderfeld, Arno, Arnstorf, *XX.XX.XXXX Bestellt: Geschäftsführer: Schaitl, Helmut, Arnstorf, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Schaitl, Helmut, Arnstorf, *XX.XX.XXXX | a) 21.02.2008 Hastreiter | |||
| 6 | c) 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige (§ 53 AO) und gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, die Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Altenhilfe, die Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie die Unterstützung von Eltern, Alleinerziehenden und Familien bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen. 3. Der Satzungszweck wird, soweit mildtätige Zwecke verfolgt werden, insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft das Parkwohnstift Arnstorf in Verwirklichung der Zielsetzungen der Hans Lindner Stiftung Arnstorf betreibt, ferner durch die Vornahme aller Tätigkeiten, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar zu fördern. Das Parkwohnstift Arnstorf ist eine soziale Einrichtung auf dem Gebiet der Alten- und Behindertenbetreuung sowie des Altenwohnens. Das Parkwohnstift war früher das "Kreis-Alten- und Pflegeheim" des Landkreises Rottal-Inn. Der Satzungszweck wird, soweit gemeinnützige Zwecke verfolgt werden, insbesondere durch das Betreiben einer Pflegeschule zur Ausbildung und Weiterbildung von Altenpflegekräften, das Betreiben einer Kinderkrippe für Kinder im Alter von 0-3 Jahren, die Betreuung und Förderung von Kindern im Alter von 3-10 Jahren sowie von Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres verwirklicht. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 10.06.2008 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) der Satzung beschlossen. | a) 04.07.2008 Kaletta | |||
| 7 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Reiter, Eva, Dietersburg, *XX.XX.XXXX | a) 10.10.2008 Hastreiter | ||||
| 8 | b) Geschäftsanschrift: Schönauer Straße 21, 94424 Arnstorf | b) Bestellt: Geschäftsführer: Aigner, Maria, Arnstorf, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer. | Prokura erloschen: Aigner, Maria, Arnstorf, *XX.XX.XXXX | a) 24.06.2009 Hastreiter | ||
| 9 | b) Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Schönauer Straße 19, 94424 Arnstorf c) 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige (§ 53 AO) und gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, die Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Altenhilfe, die Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie die Unterstützung von Eltern, Alleinerziehenden und Familien bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Satzungszweck ist auch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. 3. Der Satzungszweck wird, soweit mildtätige Zwecke verfolgt werden, insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft das Parkwohnstift Arnstorf in Verwirklichung der Zielsetzungen der Hans Lindner Stiftung Arnstorf betreibt, ferner durch die Vornahme aller Tätigkeiten, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar zu fördern. Das Parkwohnstift Arnstorf ist eine soziale Einrichtung auf dem Gebiet der Alten- und Behindertenbetreuung sowie des Altenwohnens und der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Das Parkwohnstift war früher das "Kreis-Altenund Pflegeheim" des Landkreises Rottal- Inn. Der Satzungszweck wird, soweit gemeinnützige Zwecke verfolgt werden, insbesondere durch das Betreiben einer Pflegeschule zur Ausbildung und Weiterbildung von Altenpflegekräften sowie durch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege verwirklicht, ebenso durch das Betreiben einer Kinderkrippe für Kinder im Alter von 0-3 Jahren, die Betreuung und Förderung von Kindern im Alter von 3-10 Jahren sowie von Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres verwirklicht. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2011 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) der Satzung beschlossen. | a) 21.12.2011 Kolb | |||
| 10 | c) 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige (§ 53 AO) und gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, die Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Altenhilfe, die Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie die Unterstützung von Eltern, Alleinerziehenden und Familien bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Satzungszweck ist auch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. 3. Der Satzungszweck wird, soweit mildtätige Zwecke verfolgt werden, insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft das Parkwohnstift Arnstorf in Verwirklichung der Zielsetzungen der Hans Lindner Stiftung Arnstorf betreibt, ferner durch die Vornahme aller Tätigkeiten, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar zu fördern. Das Parkwohnstift Arnstorf ist eine soziale Einrichtung auf dem Gebiet der Alten- und Behindertenbetreuung sowie des Altenwohnens und der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Das Parkwohnstift war früher das "Kreis-Altenund Pflegeheim" des Landkreises Rottal- Inn. Der Satzungszweck wird, soweit gemeinnützige Zwecke verfolgt werden, insbesondere durch das Betreiben einer Pflegeschule zur Ausbildung und Weiterbildung von Altenpflegekräften sowie durch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege verwirklicht, ebenso durch das Betreiben einer Kinderkrippe für Kinder im Alter von 0-3 Jahren, die Betreuung und Förderung von Kindern im Alter von 3-10 Jahren sowie von Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres verwirklicht. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnis hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden. | 26.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2013 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR und die Änderung der §§ 2 (Gegenstand der Gesellschaft), 4 (Stammkapital), 8 (Jahresabschluß, Gewinnverwendung) der Satzung beschlossen. Ferner wurden folgende §§ der Satzung geändert: 9 (Abfindung) wurde aufgehoben. Aus 10 (Vermögensbindung) wurde 9; aus 11 (Bekanntmachungen der Gesellschaft) wurde 10; aus 12 (Form) wurde 11; aus 13 (Schlussbestimmungen wurde 12; und aus 14 (Gründungsaufwand) wurde 13. | a) 08.01.2014 Kolb | ||
| 11 | a) 1. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. 2. Die Gesellschaft kann für Einzelrechtsgeschäfte einem, mehreren oder allen Geschäftsführern durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis erteilen, die Gesellschaft auch dann zu vertreten, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind. Die Vertretungsbefugnis der übrigen Geschäftsführer bleibt hiervon unberührt. 3. Für ein einzelnes Rechtsgeschäft können einzelne Geschäftsführer jeweils durch Beschluss der Gesellschafterversammlung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für den Fall, dass die Gesellschaft zu einer mehrgliedrigen Gesellschaft wird. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2014 hat die Änderung der §§ 5 (Vertretung der Gesellschaft) und 7 (Organe der Gesellschaft) der Satzung beschlossen. | a) 01.10.2014 Kolb | |||
| 12 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bauer, Monika, Roßbach, *XX.XX.XXXX Schulhauser, Martina, Wallersdorf, *XX.XX.XXXX Rieder, Tobias, Arnstorf, *XX.XX.XXXX | a) 09.06.2021 Hastreiter | ||||
| 13 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Aigner, Maria, Arnstorf, *XX.XX.XXXX | a) 23.06.2021 Hastreiter |
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