Entwicklungen, Produktion, Vertrieb sowie Dienstleistungen aller Art auf dem Gebiet der Software-, Kommunikations-, Netzwerk- und Computertechnik und sämtliche fachverwandten Tätigkeiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Vorstandsmitglied vorhanden ist, durch dieses allein vertreten. Falls mehrere Vorstandsmitglieder bestellt sind, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch den Vorstandsvorsitzenden allein vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Peter Finckler
Ludwigshafen/ Rhein
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31. Mai 2001 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31. Mai 2006 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe bis zu 2.300.000,00 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 2.300.000,00 EUR zu erhöhen. Über den Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: a) Zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; b) um den Inhabern von Optionsscheinen bzw. Wandelschuldverschreibungen insbesondere Arbeitnehmer der Gesellschaft, ein Umtausch- oder Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder in Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde; c) soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sicherstellt, daß den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird; d) soweit die Kapitalerhöhung zum Zwecke der Umwandlung oder des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen im Wege der Sacheinlage erfolgt; oder e) soweit der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt 10 v.H. des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 01.12.2001 (IN 434/01) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Mannheim, IN 434/01) am 01.12.2001 aufgelöst. Gemäß § 262 AktG i.V. § 263 AktG von Amts wegen eingetragen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.10.2005.
Tag der ersten Eintragung: 31.08.2000
Satzung: Band 1 Blatt 11-12 Änderungsbeschluss: Band 1 Blatt 8-10
Satzung
Satzung vom 03.07.2000 zuletzt geändert am 31.05.2001 (Neufassung)
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.