Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 2.500,00 Euro belasten und für Dienstverträge sind sie jeweils nur nach Absprache mit dem Schatzmeister berechtigt. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 2.500,00 Euro belasten und für Dienstverträge braucht der Vorstand die Zustimmung aller Vorstandsmitglieder. Für Grundstücksverträge sowie Kreditverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Steffen Brodbek
Nagold
Vorstand
Patrick Mäckle
Esslingen am Neckar
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 02.06.2011.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.