Vertretungsberechtigt sind der erste und der zweite Vorsitzende sowie bis zu drei Stellvertreter. Der erste und der zweite Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt. Jeweils zwei Stellvertreter vertreten gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 EUR sowie bei Dauerschuldverhältnissen wird der Verein durch den ersten oder zweiten Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 EUR sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 EUR bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstands.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Dominik Merz
Karlsruhe
Vorstand
Philipp Reither
Karlsruhe
Vorstand
Philipp Debatin
Bruchsal
Vorstand
Tim Stoll
Karlsruhe
Vorstand
Robin Heck
Karlsruhe
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.11.2019, 17.01.2020, 23.05.2020, 27.06.2020 und 21.08.2020.
Die Mitgliederversammlung vom 03.03.2023 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Zweck und Gemeinnützigkeit) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.10.2025 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Gründung des Vereins und Name) und § 2 (Sitz des Vereins) beschlossen.
Freitext
Satzung: Sonderband Blatt 70-78
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 87 ff.
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 106 ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.