HRB 79312

PAN AMP AG

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2025-09-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-09-19

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67a IN 357/24 · PAN AMP AG · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 357/24
Wirksam am
23.05.2025
Registerbezug
Hamburg, HRB 79312
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 357/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 79312 eingetragenen PAN AMP AG, Hamburger Straße 11, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Bert Weingarten Einzelkaufmann,

ist am 02.04.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

67a IN 357/24
Amtsgericht Hamburg, 14.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67a IN 357/24 · PAN AMP AG · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 357/24
Wirksam am
25.02.2025
Registerbezug
Hamburg, HRB 79312
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 357/24

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 79312 eingetragenen PAN AMP AG, ehemals Hamburger Straße 11, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Bert Weingarten

Geschäftszweig: Die Entwicklung und der Vertrieb von e-commerce-Systemen und Internet-Sicherheitstechnologien aller Art sowie der Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen.

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 24.02.2025, um 12:51 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.10.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg.

Der Antrag der Schuldnerin auf Anordnung der Eigenverwaltung wird abgelehnt, da diese bzw. ihr Vorstand nicht in der Lage ist, die Eigenverwaltung durchzuführen und auf Grund fehlender finanzieller Mittel auch keine fachkundige Hilfe Dritter beiziehen kann. Zur weiteren Begründung gem. §§ 270ff Abs. 1 und 3, 270b Abs. 4 i.V.m. § 27 Abs. 2 Nr. 4 InsO wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf den gerichtlichen Beschluss vom 26.11.2024 Bezug genommen.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Donnerstag, 15.05.2025, 10:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

67a IN 357/24
Amtsgericht Hamburg, 24.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67a IN 357/24 · PAN AMP AG · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 357/24
Wirksam am
27.11.2024
Registerbezug
Hamburg, HRB 79312
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 357/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 79312 eingetragenen PAN AMP AG, Hamburger Straße 11, 22083 Hamburg, frühere Anschrift: Borsteler Chaussee 111, 22453 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Bert Weingarten Einzelkaufmann,

Geschäftszweig: Die Entwicklung und der Vertrieb von e-commerce-Systemen und Internet-Sicherheitstechnologien aller Art sowie der Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen.

ist am 26.11.2024, um 13:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67a IN 357/24
Amtsgericht Hamburg, 26.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 79312 HRB 79312: PAN AMP AG, Hamburg, Hamburger Straße 11, 22083 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Mittelweg 161, 20148 Hamburg.
HRB 79312: PAN AMP AG, Hamburg, Hamburger Straße 11, 22083 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Mittelweg 161, 20148 Hamburg.
Veränderungen
HRB 79312 HRB 79312: PAN AMP AG, Hamburg, Esplanade 41, 20354 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hamburger Straße 11, 22083 Hamburg.
HRB 79312: PAN AMP AG, Hamburg, Esplanade 41, 20354 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hamburger Straße 11, 22083 Hamburg.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 79312 PAN AMP AG, Hamburg, Esplanade 41, 20354 Hamburg. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
PAN AMP AG, Hamburg, Esplanade 41, 20354 Hamburg. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
Veränderungen
HRB 79312 PAN AMP AG, Hamburg, Esplanade 41, 20354 Hamburg. Die Hauptversammlung vom 10.12.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 und 17 beschlossen.
PAN AMP AG, Hamburg, Esplanade 41, 20354 Hamburg. Die Hauptversammlung vom 10.12.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 und 17 beschlossen.
Veränderungen
HRB 79312 PAN AMP AG, Hamburg, Esplanade 41, 20354 Hamburg. Die Hauptversammlung vom 10.08.2011 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) Abs. 5 (genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt,…
PAN AMP AG, Hamburg, Esplanade 41, 20354 Hamburg. Die Hauptversammlung vom 10.08.2011 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) Abs. 5 (genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31. Dezember 2015 durch Ausgabe neuer auf den Namen oder auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlage und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 86.965,22 auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, zu erhöhen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der jeweiligen Kapitalerhöhung zu ändern.
Veränderungen
HRB 79312 PAN AMP AG, Hamburg, Ausschläger Elbdeich 2, 20539 Hamburg. Geschäftsanschrift: Esplanade 41, 20354 Hamburg.
PAN AMP AG, Hamburg, Ausschläger Elbdeich 2, 20539 Hamburg. Geschäftsanschrift: Esplanade 41, 20354 Hamburg.
Veränderungen
HRB 79312 PAN AMP AG, Hamburg, Ausschläger Elbdeich 2, 20539 Hamburg.Durch Beschluss des Vorstandes vom 28.07.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 20.08.2010 ist unter weiterer teilweiser Ausnutzung des am 10.03…
PAN AMP AG, Hamburg, Ausschläger Elbdeich 2, 20539 Hamburg.Durch Beschluss des Vorstandes vom 28.07.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 20.08.2010 ist unter weiterer teilweiser Ausnutzung des am 10.03.2006 eingetragenen genehmigten Kapitals das Grundkapital gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 22.12.2005 um 8.925,38 EUR auf 173.930,45 EUR erhöht worden. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 20.08.2010 ist die Satzung in § 5 (Grundkapital) Abs. 1 sowie des jetzigen Abs. 5 (genehmigtes Kapital) geändert worden. Der bisherige Abs. 5 ist entfallen und der bisherige Abs. 6 ist nunmehr Abs. 5. Neues Grundkapital: 173.930,45 EUR. Das genehmigte Kapital gemäß Ermächtigung der Hauptversammlung vom 22.12.2005 beträgt nach weiterer Teilausnutzung nunmehr noch EUR 39.894,68.
Veränderungen
HRB 79312 PAN AMP AG, Hamburg, Ausschläger Elbdeich 2, 20539 Hamburg.Die Hauptversammlung vom 20.10.2010 hat die Änderung der Satzung in den §§ 15 und 16 beschlossen.
PAN AMP AG, Hamburg, Ausschläger Elbdeich 2, 20539 Hamburg.Die Hauptversammlung vom 20.10.2010 hat die Änderung der Satzung in den §§ 15 und 16 beschlossen.
Veränderungen
HRB 79312 PAN AMP AG, Hamburg, Ausschläger Elbdeich 2, 20539 Hamburg.Geschäftsanschrift: Ausschläger Elbdeich 2, 20539 Hamburg.
PAN AMP AG, Hamburg, Ausschläger Elbdeich 2, 20539 Hamburg.Geschäftsanschrift: Ausschläger Elbdeich 2, 20539 Hamburg.
Veränderungen
HRB 79312 PAN AMP AG, Hamburg (Ausschläger Elbdeich 2, 20539 Hamburg). Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.12.2005 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital - hat der Vorstand durch Beschluss v…
PAN AMP AG, Hamburg (Ausschläger Elbdeich 2, 20539 Hamburg). Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.12.2005 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital - hat der Vorstand durch Beschluss vom 14.03.2006 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 16.03.2006 die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 12.051,60 auf EUR 159.210,26 durchgeführt. Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.12.2005 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital - hat der Vorstand durch Beschluss vom 05.02.2007 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 05.02.2007 die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 5.794,81 auf EUR 165.005,07 durchgeführt. Auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 22.12.2005 hat der Aufsichtsrat durch Beschlüsse vom 16.03.2006 und 05.02.2007 die Satzung in § 5 Abs. 1 und Abs. 6 (Grundkapital; Genehmigtes Kapital) geändert. Neues Grundkapital: 165.005,07 EUR. Das genehmigte Kapital beträgt nunmehr noch EUR 48.820,06.
Veränderungen
HRB 79312 PAN AMP AG, Hamburg (Ausschläger Elbdeich 2, 20539 Hamburg). Die Hauptversammlung vom 23.02.2007 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Bekanntmachungen) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht…
PAN AMP AG, Hamburg (Ausschläger Elbdeich 2, 20539 Hamburg). Die Hauptversammlung vom 23.02.2007 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Bekanntmachungen) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nunmehr im elektronischen Bundesanzeiger.
Veränderungen
HRB 79312 PAN AMP AG, Hamburg (Ausschläger Elbdeich 2, 20539 Hamburg). Die Hauptversammlung vom 22.12.2005 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 5 Ziffer 6. (genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand…
PAN AMP AG, Hamburg (Ausschläger Elbdeich 2, 20539 Hamburg). Die Hauptversammlung vom 22.12.2005 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 5 Ziffer 6. (genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 30.11.2010 durch Ausgabe neuer auf den Namen oder auf den Inhaber lautenden nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 66.666,47 auch unter Ausschluß des Bezugsrechtes der Aktionäre, zu erhöhen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der jeweiligen Kapitalerhöhung zu ändern.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.