Handelsregister · HRB 718214
Chronologischer Auszug
Palanski Brandschutz GmbH · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Palanski Brandschutz GmbH b) Konstanz Geschäftsanschrift: Opelstraße 6c, 78467 Konstanz c) Der Vertrieb, Verkauf, Import und Export von Baumaterialien insbesondere im Bereich des Brandschutzes sowie die Planung und Überwachung von Brandschutzdienstleistungen wie beispielsweise die Montage von Brandschutzklappen und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. | 25.000,00 EUR | a) Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. b) Geschäftsführer: Palanski, Antje, Konstanz, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Wieland, Karlheinz, Konstanz, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 28.05.2018. | a) 06.06.2018 Drayer | |
| 2 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Palanski, Antje, Konstanz, *XX.XX.XXXX | a) 25.06.2020 Hürttlen | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Konstanz vom 18.08.2023 (K 42 IN 242/23) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 24.08.2023 Hürttlen |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.