Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere Prüfungstätigkeit, Steuerberatung incl. Mandantenbuchführungen etc., Unternehmensberatung, Treuhandtätigkeit. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 47 WPO, § 34 StBerG).
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so muß er die Doppelqualifikation als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater haben. Er vertritt die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Personen, die nicht Steuerberater sind, dürfen die Gesellschaft nur gemeinschaftlich mit einem Steuerberater vertreten. Ausnahme: Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer mit Einzelvertretungsbefugnis. Personen, die nicht Wirtschaftsprüfer sind, dürfen die Gesellschaft nur gemeinschaftlich mit einem Wirtschaftsprüfer vertreten. Ausnahme: vereidigte Buchprüfer und Steuerberater mit Einzelvertretungsbefugnis. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten, so muß es sich bei dem Prokuristen um eine Person gem. § 3 StBerG handeln. Hat die Gesellschaft nur einen WP-Geschäftsführer. so ist dieser stets alleinvertretungsberechtigt. Soweit der WP-Geschäftsführer nicht zugleich auch Steuerberater ist, muß auch ein Steuerberater-Geschäftsführer alleinvertretungsberechtigt sein (§ 57 Abs. 5 BoStB).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Herbert Pagels
Dörverden
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Markus Kuhlemann
Dörverden
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Im beruflichen Verkehr sind die besonderen Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung und der Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe des Wirtschaftsprüfers und des vereidigten Buchprüfers sowie des Steuerberatungsgesetzes und der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer über die Vertretung der Gesellschaft zu beachten. Durch Gesellschafterbeschluß kann allen oder einzelnen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis und/oder die Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen, erteilt werden. Einzelvertretungsbefugnis kann nur Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern und Steuerberatern erteilt werden. Soweit einem Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer, der nicht zugleich Steuerberater ist, Einzel vertretungsbefugnis erteilt wird, muß auch einem Steuerberater, der nicht Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer ist, Einzel Vertretung zustehen (§ 57 Abs. 5 BoStB) und umgekehrt.
Gesellschaftsvertrag Blatt 4 Sonderband
Tag der ersten Eintragung: 14.06.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.08.2006.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 19.04.2000
Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.