Der Vorstand i.S. des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden und dem Kassier. Der 1. und 2. Vorsitzende vertreten je allein; im Übrigen vertreten zwei gemeinsam. Für den Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 3.000,- DM belasten, ist die Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich. Für den Abschluss von Grundstücksverträgen ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit muss durch den 1. und 2. Vorsitzenden binnen drei Tagen eine erneute Sitzung einberufen werden, die auf jeden Fall beschlussfähig ist. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Eberhard Mauth
Stuttgart
Vorstand
Jürgen Friedel
Stuttgart
Vorstand
Annegret Rall
Stuttgart
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.06.1979 mit Nachtrag vom 28.07.1979 zuletzt geändert am 16.12.1982
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.12.2005.
Tag der ersten Eintragung: 13.12.1979
Satzung: Sonderband Blatt 41/44
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.