Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen und die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung von Handelsgesellschaften.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so ist dieser allein zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Ihm kann die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten. Durch jederzeitigen Beschluss der Gesellschafter kann für den Fall, das mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, a) einzelnen oder mehreren von ihnen oder allen die Befugnis zur Alleinvertretung erteilt werden, b) einzelnen oder mehreren von ihnen oder allen Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Peter Josef Wirzius
Hilden
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2005
Die Gesellschafterversammlung vom 31.03.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Hilden beschlossen. Desweiteren wurden der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst und insbesondere geändert in § 1 Abs. 1 (Firma), § 2 (Gegenstand), § 5 (Stammkapital - nur redaktionell) und § 8 (Vertretung).
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 9 ff Sonderband
Beschluss Blatt 27 Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 53 ff Sonderband
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