Handelsregister · HRB 99771
Chronologischer Auszug
P+R Park & Ride GmbH · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) P+R Park & Ride GmbH b) München c) Der Gesellschaft obliegt die Schaffung und Bereitstellung eines umfassenden Angebots an aufnahmefähigen und benutzerfreundlichen Park & Ride- und Bike & Ride-Anlagen mit dem Ziel einer sachgerechten Koordinierung der Verkehrsströme des Individualverkehrs mit einem leistungsfähigen Angebot im öffentlichen Personennahverkehr. Dadurch soll nicht mehr gemeinverträglicher Individualverkehr im Gebiet der Landeshauptstadt München und dem Bereich des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes veranlaßt werden, die Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs zu nutzen. Im Rahmen der möglichen Reduzierung des Individualverkehrs wird dem Gedanken einer notwendigen Verringerung von schädlichen Umweltbelastungen Rechnung getragen. Zu diesem Zweck hat die Gesellschaft insbesondere folgende Aufgaben: Betrieb und Unterhalt der bestehenden Park & Ride- Anlagen sowie noch zu errichtender Anlagen. Mitwirkung bei der Standortplanung und Standortsicherung von Park & Ride - Anlagen einschließlich der Mitwirkung bei der entsprechenden örtlichen Bauleitplanung. Verfolgung des Zieles, bei der Errichtung von Park & Ride - Anlagen aus Anlaß von Neubaustrecken Bauherrenfunktion zu übernehmen. Die Bauherrenfunktion kann auf Dritte übertragen werden. Swoeit das vorgenannte Ziel nicht erreichbar ist, gibt die Gesellschaft Einzelheiten der funktionellen Gestaltung, soweit betriebliche Belange berührt sind, vor. Auf Ersuchen Dritter kann die Gesellschaft den Bau von Neuanlagen an Neubaustrecken durchführen. Bau von Park & Ride - Anlagen an vorhandenen Strecken einschließlich der Anpassung und Entwicklung vorhandener Park & Ride - Anlagen. Bei bestehenden Park & Ride - Anlagen sorgt die Gesellschaft dabei gemäß diesen Grundsätzen auch für Fahrradabstellplätze (Bike & Ride - Anlagen). Die Gesellschaft kann ferner die Schaffung und Unterhaltung von Fahrradstellplätzen im Einzugsbereich der öffentlichen Verkehrsmittel übernehmen. | 100.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Großmann, Wolfgang, München, *XX.XX.XXXX | Einzelprokura Zehetbauer, Manfred, München, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 19.03.1992 zuletzt geändert am 07.09.2000 | a) 16.11.2001 Kenk b) Tag der ersten Eintragung: 13.05.1992. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 33 So. |
| 2 | 52.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2001 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 870,81 EUR auf 52000 EUR und die Änderung der §§ 5 (Stammkapital) und 10 (Gesellschafterversammlung) der Satzung beschlossen. | a) 09.12.2003 Eben b) Beschluss Bl. 39 SB; neue Satzung Bl. 49 SB; | |||
| 3 | c) Der Gesellschaft obliegt die Schaffung und Bereitstellung eines umfassenden Angebots an aufnahmefähigen und benutzerfreundlichen Park & Ride- und Bike & Ride-Anlagen mit dem Ziel einer sachgerechten Koordinierung der Verkehrsströme des Individualverkehrs mit einem leistungsfähigen Angebot im öffentlichen Personennahverkehr. Dadurch soll nicht mehr gemeinverträglicher Individualverkehr im Gebiet der Landeshauptstadt München und dem Bereich des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes veranlaßt werden, die Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs zu nutzen. Im Rahmen der möglichen Reduzierung des Individualverkehrs wird dem Gedanken einer notwendigen Verringerung von schädlichen Umweltbelastungen Rechnung getragen. Zu diesem Zweck hat die Gesellschaftinsbesondere folgende Aufgaben: Betrieb und Unterhalt der bestehenden Park & Ride- Anlagen sowie noch zu errichtender Anlagen. Mitwirkung bei der Standortplanung und Standortsicherung von Park & Ride - Anlagen einschließlich der Mitwirkung bei der entsprechenden örtlichen Bauleitplanung. Verfolgung des Zieles, bei der Errichtung von Park & Ride - Anlagen aus Anlaß von Neubaustrecken Bauherrenfunktion zu übernehmen. Die Bauherrenfunktion kann auf Dritte übertragen werden. Soweit das vorgenannte Ziel nicht erreichbar ist, gibt die Gesellschaft Einzelheiten der funktionellen Gestaltung, soweit betriebliche Belange berührt sind, vor. Auf Ersuchen Dritter kann die Gesellschaft den Bau von Neuanlagen an Neubaustrecken durchführen. Bau von Park & Ride - Anlagen an vorhandenen Strecken einschließlich der Anpassung und Entwicklung vorhandener Park & Ride - Anlagen. Bei bestehenden und neuzuerrichtenden Park & Ride - Anlagen sorgt die Gesellschaft dabei gemäß diesen Grundsätzen auch für Fahrradabstellplätze (Bike & Ride - Anlagen).Die Gesellschaft kann ferner die Schaffung und Unterhaltung von Fahrradabstellplätzen im Einzugsbereich der Haltepunkte der öffentlichen Verkehrsmittel übernehmen. Sie kann weiter den Bau, Betrieb und Unterhalt von Parkierungseinrichtungen, die nach Maßgabe der städtischen Parkraumkonzepte vorrangig der quartiersbezogenen Deckung des Parkraumbedarfs von Anwohnern dienen und deren Errichtung mit städtischen Geldern ganz oder teilweise finanziert wird (Anwohnergaragen) auf städtischem Gebiet übernehmen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2005 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. | a) 08.03.2005 Eben b) Beschluss Bl. 56 SB; neue Satzung Bl. 57 SB; | |||
| 4 | b) Geschäftsanschrift: Garmischer Str. 19, 81373 München | a) Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2006 hat die Änderung der §§ 5 (Stammkapital) und 13 (Kuratorium) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 15.04.2010 Dr. Kallweit | |||
| 5 | c) Der Gesellschaft obliegt die Schaffung und Bereitstellung eines umfassenden Angebots an aufnahmefähigen und benutzerfreundlichen Park & Ride- und Bike & Ride-Anlagen mit dem Ziel einer sachgerechten Koordinierung der Verkehrsströme des Individualverkehrs mit einem leistungsfähigen Angebot im öffentlichen Personennahverkehr. Dadurch soll nicht mehr gemeinverträglicher Individualverkehr im Gebiet der Landeshauptstadt München und dem Bereich des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes veranlaßt werden, die Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs zu nutzen. Im Rahmen der dadurch möglichen Reduzierung des Individualverkehrs wird dem Gedanken einer notwendigen Verringerung von schädlichen Umweltbelastungen Rechnung getragen. Zu diesem Zweck hat die Gesellschaft insbesondere folgende Aufgaben: Betrieb und Unterhalt der bestehenden Park & Ride- Anlagen sowie noch zu errichtender Anlagen. Mitwirkung bei der Standortplanung und Standortsicherung von Park & Ride-Anlagen einschließlich der Mitwirkung bei der entsprechenden örtlichen Bauleitplanung. Verfolgung des Zieles, bei der Errichtung von Park & Ride- Anlagen aus Anlaß von Neubaustrecken Bauherrnfunktion zu übernehmen. Die Bauherrnfunktion kann auf Dritte übertragen werden. Soweit das vorgenannte Ziel nicht erreichbar ist, gibt die Gesellschaft die Einzelheiten der funktionellen Gestaltung, soweit betriebliche Belange berührt sind, vor. Auf Ersuchen Dritter kann die Gesellschaft den Bau von Neuanlagen an Neubaustrecken durchführen. Bau von Park & Ride-Anlagen an vorhandenen Strecken einschließlich der Anpassung und Entwicklung vorhandener Park & Ride-Anlagen. Bei bestehenden und neuzuerrichtenden Park & Ride-Anlagen sorgt die Gesellschaft dabei gemäß diesen Grundsätzen auch für Fahrradabstellplätze (Bike & Ride-Anlagen). Die Gesellschaft kann ferner die Schaffung und Unterhaltung von Fahrradabstellplätzen im Einzugsbereich der Haltepunkte der öffentlichen Verkehrsmittel übernehmen. Die Gesellschaft kann weiter den Bau, Betrieb und Unterhalt von Parkierungseinrichtungen, die nach Maßgabe der städtischen Parkraumkonzepte vorrangig der quartiersbezogenen Deckung des Parkraumbedarfs von Anwohnern dienen und deren Errichtung mit städtischen Geldern ganz oder teilweise finanziert wird (Anwohnergaragen) auf städtischem Gebiet übernehmen. Ebenso kann sie Bau, Betrieb und Unterhalt von Parkierungseinrichtungen auf Grundstücken, die im Eigentum bzw. im Besitz der LHM oder ihrer Beteiligungsunternehmen stehen, oder an denen ein Nutzungsrecht zugunsten der LHM oder ihrer Beteiligungsunternhemen besteht, übernehmen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 21.04.2010 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. | a) 28.04.2010 Dr. Haag | |||
| 6 | b) Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Großmann, Wolfgang, Sauerlach, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Zehetbauer, Manfred, München, *XX.XX.XXXX Einzelprokura: Reinhold, Stefan, München, *XX.XX.XXXX | a) Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2014 hat die Änderung des § 13 (Kuratorium) der Satzung beschlossen. | a) 12.05.2014 Timm | ||
| 7 | Einzelprokura: Personendaten von Amts wegen berichtigt: Reinhold, Stefan, München, *XX.XX.XXXX | a) 19.05.2014 Timm |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.