Handelsregister · HRB 22549
Chronologischer Auszug
P + P Pieper GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsberatungsgesellschaft · Amtsgericht Mainz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) P + P Pieper GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsberatungsgesellschaft b) Bingen c) Die Gesellschaft hat die Aufgabe, im Rahmen ihres Auftrags ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Hilfestellung in Steuerstrafsachen und Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit sowie die Hilfestellung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, die aufgrund von Steuergesetzen bestehen, insbesondere die Aufstellung von Steuerbilanzen. Die Gesellschaft kann sonstige Tätigkeiten ausüben, die mit dem Beruf des Steuerberaters und Steuerbevollmächtigten gemäß § 57 StBerG vereinbar sind. Dazu gehört auch die Übernahme der Treuhandtätigkeiten, insbesondere auf dem Immobiliensektor. | 26.100,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist dieser allein zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch einen alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer, durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer müssen Steuerberater oder diesen gemäß § 50 Abs. 2 StBerG gleichgestellte Personen sein. Sollen Personen anderer Fachrichtungen zu Geschäftsführern bestellt werden, so muss diesen die entsprechende Genehmigung der obersten Landesbehörde gemäß § 50 Abs. 3 St.BerG erteilt worden sein. Sollte in die Geschäftsführung nur ein Steuerberatergeschäftsführer berufen werden, so hat dieser Alleinvertretungsbefugnis. Andere als Steuerberater-Geschäftsführer können mit Alleinvertretungsbefugnis nicht ausgestattet werden. Die Anzahl der Nicht-Steuerberater- Geschäftsführer darf die Anzahl der Steuerberater-Geschäftsführer nicht überschreiten. Zu Prokuristen dürfen nur Steuerberater oder diesen gleichgestellte Personen ernannt werden. b) Geschäftsführer: Pieper, Ingrid Pieper, Steuerberaterin, Boos einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 18.09.1979 zuletzt geändert am 14.12.2001 | a) 16.12.2005 Klumb b) Tag der ersten Eintragung: 20.12.1993 bei dem AG Bingen am Rhein früher AG Wiesbaden HRB 6312 Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger Konzentration der Registergerichte zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichtes Bingen am Rhein HRB 2549 getreten. Freigegeben am 16.12.2005. | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Rheinkai 5, 55411 Bingen | a) 23.11.2009 Güntherodt |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.