Die Herstellung und Verlegung von Industriebodenbelägen sowie die Beratung von anderen Unternehmen hierbei.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Heinz Knauseder
Winnenden
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Manuela Greber
Allmersbach im Tal
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 15.06.1984 mit Änderung vom 07.12.2004.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 1 (betr. Stammkapital) beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 24.400,00 EUR auf 50.000,00 EUR erhöht.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Asbs. 1 (Firma) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.09.2006.
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.07.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Käser Industriefußböden GmbH", Leutenbach (Amtsgericht Stuttgart HRB 723689) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.